Vorlage - VO/2018/06800  

Betreff: Kurzbericht zur VO/2018/06524 "Sichere Häfen schaffen"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Kewitz, Ulrich
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
29.01.2019 
9. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Interfraktioneller Antrag Die Unabhängigen, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen: Austauschvorlage zu VO/2018/06432 „Sichere Häfen schaffen“ in der Bürgerschaft am 27.09.2018:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bittet den Bürgermeister, Bundeskanzlerin Angela Merkel Unterstützung zur Aufnahme der im Mittelmeer geretteten Flüchtlinge anzubieten.

 

Im Vorfeld möge sich der Bürgermeister an den Ministerpräsidenten des Landes wenden, mit der Bitte, landesweit nach Möglichkeiten zu suchen, zusätzliche Flüchtlinge aus der Seenotrettung in Schleswig-Holstein aufzunehmen.

 

Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, der Landesregierung gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Hilfe bei der Aufnahme von 500 Menschen im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogrammes in Schleswig-Holstein  anzubieten.

 

Des Weiteren ist der Bürgerschaft im November 2018 ein Überblick zu geben, welche Unterbringungsmöglichkeiten die Hansestadt Lübeck für die Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge aus der Seenotrettung anbieten könnte.

 

Zudem soll der Bürgerschaft ein Vorschlag zur Abstimmung unterbreitet werden, in welchem die Zahl der Schutz suchenden Menschen, die in der Hansestadt Lübeck im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogrammes des Landes aufgenommen werden können, genannt wird.

 


Begründung

 

 

Die kreisfreien Städte von Schleswig-Holstein stimmen sich vor dem Hintergrund der nahezu identischen Beschlussfassung in ihren jeweiligen Gremien derzeit ab und haben hierzu den Flüchtlingsbeauftragten des Landes um Koordinierung gebeten. Hierzu soll voraussichtlich noch im Februar 2019 ein gemeinsames Gespräch mit dem Landeskoordinator stattfinden. Im Anschluss werden die kreisfreien Städte mit einem gemeinsamen Vorschlag auf die Landesregierung zugehen. Vor diesem Hintergrund wurde bislang davon abgesehen, direkt an die Bundesregierung heran zu treten, bevor nicht eine gemeinsame Haltung zwischen den kreisfreien Städten verabredet ist.

 

Nach der Schließung der Unterkunft Ratzeburger Allee zum Jahresende und der damit verbundenen Umverteilung der BewohnerInnen, werden die dann verbleibenden 33 Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete Menschen der Hansestadt Lübeck zu ca. 80 % ausgelastet sein. Unter Berücksichtigung von familiären Konstellationen, persönlichen Einschränkungen, ethnischer und religiöser Bedingungen etc. stellt dies die maximale durchschnittlich vertretbare Auslastung der Gemeinschaftsunterkünfte dar.

 

Der „Entzerrungsbeschluss“ der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 22.03.2018, der bereits bei Alleinreisenden zu einem Großteil und bei Familien nur teilweise umgesetzt wurde, lässt sich mangels freier Platzkapazitäten nicht mehr weiter realisieren.

 

Um die Belegungsdichte in einem vertretbaren Rahmen zu belassen und die Versorgung der Lübeck neu zugewiesenen Personen sicherzustellen, ist eine Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge aus der Seenotrettung in einer Größenordnung von ca. 10-15 Personen denkbar.

 

 

 


Anlagen

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