Vorlage - VO/2018/06794  

Betreff: Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen betr. Fahrradfreundliches Lübeck (Sitzung der Bürgerschaft am 18.05.2017 - VO/2017/04937)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen einstimmig an den Bauausschuss überwiesen und anschließend eine erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

Fahrradfreundliches Lübeck

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Förderung des Radverkehrs in Lübeck folgende Punkte umzusetzen:

1)      Bei der Haushaltsaufstellung wird ab dem Jahr 2018 für fünf Jahre ein fester Betrag von jeweils mindestens 2 Millionen Euro für Investitionen in den Radverkehr eingestellt.

2)      Damit die eingestellten Investitionsmittel auch sachgerecht verwendet werden, wird der Bauverwaltung einer vollen Planstelle (zusätzlich zum Amt des Fahrradbeauftragten) die ausschließliche Aufgabe übertragen, bauliche Radverkehrsmaßnahmen umzusetzen.

3)      Bei allen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sind die Planungsrichtlinien des Bundes (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA 2010) zwingend zu berücksichtigen. Dies betrifft etwa die Breiten von Radwegen und den verwendeten Belag.

4)      Bei Baustellen und Brückeninstandhaltungsmaßnahmen ist der Fahrradverkehr dem Kfz-Verkehr gleichzustellen. Das heißt: Bei Sperrungen werden Umleitungsempfehlungen ausgeschildert. Wenn der Kfz-Verkehr einen Straßenteil trotz einer Baustelle benutzen darf, muss dies auch dem Radverkehr ermöglicht werden. Hierauf hat die Stadt bei Verträgen mit Bauunternehmen hinzuwirken.

5)      Die Grünphasen für Radfahrer und Kfz-Verkehr sollten in Kreuzungsbereichen zeitlich gleichlaufen. Das bedeutet, dass bei getrennten Radwegen eigene Ampeln für Radfahrer aufgestellt werden.

6)      Zur Sicherung des Radverkehrs auf dem Lindenteller prüft die Stadtverwaltung die Aufbringung einer optischen Markierung, insbesondere eines roten Fahrbahnbelags. Zur Entlastung ist zudem der Bau der Stadtgrabenbrücke zu planen.

7)      Der Bau eines Radschnellwegs von Bad Schwartau über die Innenstadt zur Universität wird geplant und Finanzierungsmittel mit der Haushaltsaufstellung 2018 in die Mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Ein Baustart soll spätestens im Jahr 2019 erfolgen.

8)      Die Fahrradstraße von St.-Annen-Straße bis Burgtor wird vom Autoverkehr befreit (gesichert durch versenkbare Poller) und dortiges Kopfsteinpflaster vollständig abgeschliffen

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2018 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

TOP 5.3.2 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 18.05.2017 (VO/2017/04937)

  Fahrradfreundliches Lübeck

 

Herr Pluschkell beantragt eine punktweise Abstimmung, dem keiner widerspricht.

 

Abstimmung zu Punkt 1:

Herr Pluschkell merkt an, dass der Passus: „ab dem Jahr 2018 für fünf Jahre“ durch folgende Formulierung ersetzt werde: „ab dem Jahr 2020 zeitlich unbegrenzt“.

Herr Ramcke lehnt diese Änderung der Formulierung im Antrag ab.

 

Der Vorsitzende lässt über den ersten Punkt abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den ersten Punkt:   5 Stimmen

Gegen den ersten Punkt:  4 Stimmen

Enthaltungen:    6 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß des ersten Punktes zu beschließen.

 

 

Abstimmung zu Punkt 2:

Der Vorsitzende lässt über den zweiten Punkt abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den zweiten Punkt:  12 Stimmen

Enthaltungen:    3 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des zweiten Punktes zu beschließen.

 

 

Abstimmung zu Punkt 3:

Herr Pluschkell merkt an, dass dies bei der Formulierung nicht umsetzbar sei und schlägt vor, das Wort „zwingend“ durch „weitgehend“ zu ersetzen, gemäß dem Vorschlag des runden Tisch Radverkehr.

Herr Ramcke möchte wissen, wie dies gesetzlich geregelt sei.

Herr Weiland erläutert, dass die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) nicht zwingend anzuwenden seien.

Herr Ramcke stimmt der Änderung zu.

 

Der Vorsitzende lässt über den dritten geänderten Punkt abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den dritten Punkt:   15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des dritten geänderten Punktes zu beschließen.

 

 

Abstimmung zu Punkt 4:

Herr Lötsch beantragt den vierten Punkt des Antrages folgendermaßen durch die zweimaligen Ergänzungen „wo es möglich ist“ zu ergänzen:

„Bei Baustellen und Brückeninstandhaltungsmaßnahmen ist der Fahrradverkehr dem Kfz-Verkehr wo es möglich ist gleichzustellen. Das heißt: Bei Sperrungen werden Umleitungsempfehlungen ausgeschildert. Wenn der Kfz-Verkehr einen Straßenteil trotz einer Baustelle benutzen darf, muss dies auch wo es möglich ist dem Radverkehr ermöglicht werden. Hierauf hat die Stadt bei Verträgen mit Bauunternehmen hinzuwirken.“

Herr Weiland verweist auf die diesbezüglichen Empfehlungen des Runden Tisches Radverkehr.

 

Der Vorsitzende lässt über den Ergänzungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Ergänzung:   11 Stimmen

Gegen die Ergänzung:  4 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich den vierten Punkt mit der Ergänzung abzustimmen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den ergänzten vierten Punkt abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den vierten Punkt:   15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des ergänzten vierten Punktes zu beschließen.

 

 

Abstimmung zu Punkt 5:

Herr Weiland verliest die abweichenden Empfehlungen des Runden Tisches Radverkehr.

Der Vorsitzende lässt über den fünften Punkt abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den fünften Punkt:  15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des fünften Punktes zu beschließen.

 

 

Abstimmung zu Punkt 6:

Herr Weiland verliest die abweichenden Empfehlungen des Runden Tisches Radverkehr.

Herr Lötsch beantragt eine satzweise Abstimmung des sechsten Punktes, dem keiner widerspricht.

 

Der Vorsitzende lässt über den ersten Satz des sechsten Punktes abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den ersten Satz des sechsten Punktes:  15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des ersten Satzes des sechsten Punktes zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt über den zweiten Satz des sechsten Punktes abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den zweiten Satz des sechsten Punktes:  10 Stimmen

Gegen den zweiten Satz des sechsten Punktes: 3 Stimmen

Enthaltungen      2 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß des zweiten Satzes des sechsten Punktes zu beschließen.

 

 

Abstimmung zu Punkt 7:

Herr Hönel merkt an, dass der siebte Punkt des Antrages sich erledigt habe und daher zurückgezogen werde.

 

 

Abstimmung zu Punkt 8:

Herr Stolzenberg möchte wissen, ob dieses „autofrei“ auch für die Anlieger gelten solle.

Herr Ramcke bestätigt, dass damit auch die Anwohner gemeint seien.

Herr Pluschkell stellt fest, dass es den Anwohnern möglich sein muss, bis zur Haustür zu kommen, um zum Beispiel Sachen ein- und auszuladen.

Herr Lötsch merkt an, dass es heute bereits nur Anliegern erlaubt sei dort reinzufahren.

Herr Schröder merkt an, dass der Runde Tisch Radverkehr vorgeschlagen habe, diesbezüglich das Ergebnis aus dem Rahmenplan Innenstadt abzuwarten.

Herr Ramcke merkt an, dass der achte Punkt des Antrages sich damit erledigt habe und zurückgezogen werde.