Vorlage - VO/2018/06784  

Betreff: Anfrage der BM Antje Jansen: Neuvergabe der 45 Hortplätze 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Schulz, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Fraktion Freie Wähler & GAL bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen Bezüglich der derzeit 45 von keinen Freien Trägern und auch nicht der Stadt Lübeck angebotenen Hortplätze wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

  1. In welcher Form hat die Verwaltung die zwei Freien Träger, die Interesse an den Hortplätzen bekundeten, darin unterstützt, diese anbieten zu können? Hat die Verwaltung Freie Träger bei der Übernahme von Hortplätzen z.B. unterstützt, indem Hilfe bei den nachfolgend oder anderen nicht genannten Punkte angeboten wurde:
    • Klärung organisatorischen Fragen?
    • Erreichung von Betriebsvoraussetzungen für einen Hort?
    • Lösungsangebote bei ggf. räumlich nachzubessernden / neu zu schaffenden Horträumen?
    • Lösungsangebote für die Überwindung von Wegestrecken zwischen neuem Hort und Grundschulen für potentielle Hortkinder?
    • Lösung bei finanziellen Fragen, die mit der Übernahme von Hortplätzen verbunden wären?
    • Weitere Unterstützungsmaßnahmen (bitte benennen)?
  2. Ist geprüft worden, ob die durch den Wegzug der Babygruppe im Erdgeschoss des Gebäudes „An der Stadtfreiheit 1, 23556 Lübeck“ frei gewordenen Räume
    • für einen Hort geeignet sind? Wenn nein:
    • durch bauliche Maßnahmen für einen Hort nutzbar gemacht werden können? und wenn ja,
    • welche Kosten hierfür Seitens der Stadt und den Träger entstehen würden?
    • der Freie Träger, der ein Stockwerk höher an gleicher Adresse bereits einen Hort betreibt, diesen vergrößern könnte? Hierfür ggf.
    • Unterstützung durch die Stadt notwendig wäre, wenn ja, welche Form und wurde diese dem Träger angeboten?
    • ob ggf. ein andrer Freier Träger im Erdgeschoss einen Hort eröffnen könnte?
  3. Wenn Finanzmittel für Raumschaffung der Hortplätze/Hortneugründungen notwendig werden: Ist geprüft worden, ob hierfür Bundes- oder Landefördermittel verwendet werden können? Z.B. Kita-Sofortprogramm des Landes Schleswig-Holstein? (vgl. https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/schleswig-holstein-setzt-kita-sofortprogramm-2019-um-id21524367.html), über das Lübeck rund 1,15 Mio. Fördergelder erhalten kann?
  4. Bis wann werden die 45 Hortplätze wieder real bei Trägern Kindern zur Verfügung stehen?

Plant die Stadt, die 45 Hortplätze selber ab 01.08.2019 wieder als Träger anzubieten, sofern sich bis dahin kein Freier Träger hierfür findet, damit  die bisher auf dem Papier stehenden 170 Hortplätze Lübecks auch real Kindern wieder vollständig zur Verfügung stehen?

 


Begründung

 

 


Anlagen