Vorlage - VO/2018/06563  

Betreff: Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Özdemir, Bedrana
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
12.11.2018 
2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.11.2018 
7. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Für die Wahlperiode 2018 – 2023 werden fünf weitere Mitglieder in den Stiftungsrat der

Stiftung „Lübecker Altstadt“ gewählt:

 

Herr Dr. Axel Flasbarth (Bürgerschaftsmitglied)

Herr Lars Rottloff  (Bürgerschaftsmitglied)

N.N.    (Bürgerschaftsmitglied)

Herr Justus Deecke  (Architekt)

Herr Ingo Siegmund  (Architekt)

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.100 – Büro der Bürgerschaft

Ergebnis: Zustimmend

 

1.300 – Bereich Recht

Ergebnis: Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen

werden durch die zu beschließende Vorlage

nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

§ 7 der Stiftungssatzung

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja

 


Begründung

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ wurde 1979 von einer Berliner Ärztin und einem Lübecker Bürger errichtet und mit einem Grundbetrag ausgestattet.

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26. April 1980 wurde die Stiftung in die Verwaltung der Hansestadt Lübeck – Bereich Archäologie und Denkmalpflege – übernommen.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Instandhaltung und Wiederherstellung erhaltenswerter Fassaden sowie der Innenausstattung denkmalgeschützter Gebäude.

 

Gemäß § 7 der Stiftungssatzung gehören dem Stiftungsrat an:

 

  1. Die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als Vorsitzende/ Vorsitzender,
     
  2. der Leiter oder die Leiterin des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege
     
  3. und fünf weitere Mitglieder, die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden.
    Drei der weiteren Mitglieder müssen der Bürgerschaft angehören. Bei der Auswahl sind nach Möglichkeit alle Fraktionen zu berücksichtigen; im Übrigen steht das Vorschlagsrecht den Fraktionen nach ihrer Stärke zu.

    Zwei an der Denkmalpflege besonders interessierte und qualifizierte Bürgerinnen/ Bürger der Hansestadt Lübeck werden der Bürgerschaft von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Stiftungsrates als weitere Mitglieder vorgeschlagen.
     

Für die Wahlperiode 2018 – 2023 ist eine Neubesetzung des Stiftungsrates erforderlich.

 

 


Anlagen