Vorlage - VO/2018/06553  

Betreff: Antwort auf die Anfrage VO/2018/06506 des BM Detlev Stolzenberg gem. § 16 GO: Neugründung der Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Leu, Beate
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.11.2018 
7. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) gem. § 16 GO: Neugründung der Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 27.09.2018 unter VO/2018/06506

 


Begründung

Welchem Geschäftszweck dient die Neugründung der Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH?

Der Gesellschaftszweck der Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH (SLIE) ist die Entwicklung und Koordinierung von innovativen Geschäftsmodellen und Dienstleistungen, Produkten und Konzepten im Bereich Energie- und Wasserversorgung, der Telekommunikations- und Funkversorgung sowie der Mobilität.

Sie soll zum einen als Aufgabe die Geschäftsführung des EnergieCluster digitales Lübeck e.V. übernehmen.

Außerdem soll in der Gesellschaft ein strukturierter Wissenstransfer zwischen den Stadtwerke Lübeck Holding (SWLH) - Konzerngesellschaften und den Vereinsgremien des EnergieCluster digitales Lübeck e.V. aufgebaut werden.

Ebenso gehört der Aufbau eines Förderantragmanagements für SWLH Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu den Aufgabeninhalten der neuen Gesellschaft.

Sofern noch weitere Präzisierungen des Gesellschaftszwecks erfolgen wird die Bürgerschaft entsprechend informiert werden.

Inwiefern kann eine Gesellschaft unter dem Dach der Stadtwerke Holding die Aufgabenstellungen erreichen, die in Verbindung mit den angestrebten Zielsetzungen zur Erreichung der Digitalen Strategie bzw. deren Umsetzung erfüllen?

Die SLIE ist eine 100 % Tochtergesellschaft der SWLH, die wiederum zu 100 % Tochtergesellschaft der Hansestadt Lübeck ist. Die Steuerungsmöglichkeiten der Hansestadt Lübeck über den Aufsichtsrat der SWLH und als Gesellschafterin der SWLH sind somit uneingeschränkt gegeben.

Die Sicherung eines angemessenen Einflusses der Kommune ist auch eines der Kriterien, die im Anzeigeverfahren von der Kommunalaufsichtsbehörde geprüft werden. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat unter dem 27.09.2018 erklärt, dass sie dem Beschluss der Bürgerschaft zur Gesellschaftsgründung nicht widerspricht.

Die Themenkompetenz ist im SWLH-Konzern mit der TraveKom grundsätzlich vorhanden. Durch organisatorische Maßnahmen ist der Wissenstransfer innerhalb des SWLH-Konzerns gesichert.

Im Gesellschaftszweck der SLIE finden sich die Themen der Digitalen Strategie wieder, insbesondere aber auch in den Tätigkeiten für das EnergieCluster digitales Lübeck e.V.

Die SLIE wird somit an zentraler Stelle mit der Umsetzung von Aspekten der Digitalen Strategie betraut sein und dabei durch die Hansestadt Lübeck gesteuert werden.

Gibt es Interessenskonflikte, sofern Mitbewerber des Stadtwerkekonzerns betroffen sein könnten?

Die Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft ist eine reine Koordinierungsstelle der Aktivitäten des EnergieCluster digitales Lübeck e.V. Über Mitgliedsanträge entscheidet der von  den Vereinsmitgliedern demokratisch gewählte Vorstand. Insofern können auch Mitbewerber des SWLH-Konzerns Vereinsmitglied werden und sich um Aufgaben bei der Umsetzung der digitalen Strategie bewerben.

Welche Alternativen zur Umsetzung des Geschäftszweckes wurden überprüft und aus welchen Gründen verworfen?

Geprüft wurde der Aufbau eines Forschungs- und Entwicklungsbereichs. Die Größe des SWLH-Konzerns und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erlauben allerdings keinen Aufbau eines eigenen Forschungs- und Entwicklungsbereichs, der sich mit innovativen Themen aus allen Geschäftsbereichen des SWLH-Konzerns (Vertrieb, Erzeugung, Netz, Mobilität, Telekommunikation) auseinandersetzt. Vor diesem Hintergrund musste ein Modell gefunden werden, welches zum einen die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im SWLH-Konzern bündelt, aber auch gleichzeitig die zentrale Koordination und Abstimmung entsprechender Themen als Bindeglied zwischen der Stadt, der Wirtschaft und der Forschung, die im EnergieCluster digitales Lübeck e.V. vertreten sein werden, übernimmt.

An dieser Stelle können somit Synergien gehoben werden bei der gemeinschaftlichen Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungs-Projekten im Verein.

 

 

 

Welche finanziellen Risiken können sich durch die Hansestadt Lübeck ergeben?

Die Haftung der SWLH ist infolge der Wahl der Rechtsform auf die Einlage in Höhe von 25.000 EUR begrenzt.

Der SLIE wird ein fixes Budget von der SWLH eingeräumt. Die Gesellschaft wird dieses für die Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks einsetzen. Sie wird darüber hinaus keine finanziellen Risiken eingehen. Die Geschäftsführung wurde aufgefordert, die Aufwendungen der SLIE im Ergebnis des Gesamtkonzerns zu kompensieren.

Der Hansestadt Lübeck entstehen somit keine finanziellen Risiken.

 


Anlagen