Vorlage - VO/2018/06486  

Betreff: Richtlinie zum Aufstellen des kommunalen Gesamtabschlusses (KGA) der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.11.2018 
7. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-09-17_Anlage 1_HL-KGA-Richtlinie
2018-09-17_Anlage 2_HL_Konsolidierungskreis
2018-09-17_Anlage 3_KGA-Richtlinie - §_53_DoppikGemHV_SH_2017
2018-09-17_Anlage 4_ KGA-Richtlinie_Matrix Zeitpunkte Aufgaben
2018-09-17_Anlage 5_KGA-Richtlinie -§_95o_GemO_SH

Beschlussvorschlag

1)      Die Richtlinie zum Aufstellen des kommunalen Gesamtabschlusses (KGA) der Hansestadt Lübeck (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

2)      Der KGA wird ausgehend von den kommunalrechtlichen Vorgaben erstmalig mit den Abschlüssen 2019 zum 30.09.2020 erstellt.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.140 – RPA: zustimmend

1. 203 – BC: zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

  

Es ist keine entsprechende Relevanz vorhanden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja: Anschaffung einer entsprechenden Fach software

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck führt ihre Haushaltswirtschaft seit dem 01.01.2010 nach den Regelungen der Doppik entsprechend § 95 ff. der Gemeindeordnung (siehe Anlage 5) und hat damit Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) eingeführt.

Damit sollten insbesondere folgende Komponenten eingerichtet werden, die in der vorher üblichen kameralen Buchführung allenfalls bedingt möglich waren, da sich die Kameralistik vorranging an der Darstellung von Ein- und Auszahlungen ausgerichtet hat:

                     vollständige und jederzeit verfügbare Vermögenserfassung

                     vollständige und periodengerechte Abbildung von Aufwendungen und Erträgen

                     Budgetierung mithilfe einer Kosten- und Leistungsrechnung

                     Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Hinblick auf die Erstellung aussagekräftiger und wirkungsorientierter Beschlussfassungen für die kommunalen Gremien

Mit dem doppischen Einzel-Jahresabschluss der Hansestadt Lübeck werden diese Komponenten für die Kernverwaltung bereits umgesetzt. Allerdings ist diese Darstellung unvollständig, weil sie die auf städtische Unternehmen ausgelagerten Aufgaben nicht berücksichtigt. Mithilfe des Kommunalen Gesamtabschlusses (KGA) analog zum Konzernabschluss gem. HGB soll die Abbildung der wirtschaftlichen Lage der Hansestadt Lübeck über den Einzel-Jahresabschluss hinaus vervollständigt werden. Immer dabei bedenkend, dass eine Kommune kein Wirtschaftsunternehmen ist, sondern eine dem Gemeinwohl seiner Bürger verpflichtete Zusammenfassung von Leistungen.

Der Gesamtabschluss einer Kommune dient somit vordringlich der Information der BürgerInnen, der Bürgerschaft, und der Verwaltung insgesamt, er ist kein Abschluss im engeren Sinne.

Soweit hinsichtlich der Vorgaben für die kommunale Doppik in Schleswig-Holstein von den üblicherweise anzuwendenden handelsrechtlichen Regelungen nach § 290 ff. HGB abgewichen wird, sind einheitliche Regelungen im Konzernverbund HL durch die Hansestadt Lübeck als Konzernmutter auf der Grundlage des § 53 GemHVO-Dop SH (Anlage 3) selbst zu treffen und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit das gemeinsame Werk KGA mit den einzubeziehenden Konzernunternehmen gem. Anlage 2 auch entstehen kann. Dazu werden im Weiteren zur Vereinfachung alle wirtschaftlichen Einheiten egal welcher Rechtsform als „Unternehmen“ bezeichnet. Mit den Abschlüssen 2018 wird ein Probe-KGA aufgestellt.

Die Federführung des gesamten Prozesses „Gesamtabschluss der Hansestadt Lübeck“ liegt beim Bereich 1.201 - Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck.

Die weiteren beteiligten Bereiche, insbesondere 1.203 – Beteiligungscontrolling sowie die Fachbereichscontrollings unterstützen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten diese gesamtstädtische Aufgabe.

In der Anlage 4 sind die Verantwortlichkeiten und idealtypischen Erfüllungstermine dargestellt.

 


Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2018-09-17_Anlage 1_HL-KGA-Richtlinie (38 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2018-09-17_Anlage 2_HL_Konsolidierungskreis (33 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2018-09-17_Anlage 3_KGA-Richtlinie - §_53_DoppikGemHV_SH_2017 (44 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2018-09-17_Anlage 4_ KGA-Richtlinie_Matrix Zeitpunkte Aufgaben (48 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 2018-09-17_Anlage 5_KGA-Richtlinie -§_95o_GemO_SH (44 KB)