Vorlage - VO/2018/06204  

Betreff: Annahme einer Zuwendung (125.000,00 EUR) der Possehl-Stiftung zugunsten der 60. Nordischen Filmtage Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Hoppe, Bianca
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
10.09.2018 
1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
11.09.2018 
4. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.09.2018 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2018 bis 2023 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Spendenzusage Possehl

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 125.000,00 EUR

werden angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

Die Nordischen Filmtage werben regelmäßig Deckungsmittel für ihre Aufwendungen zu   einem Anteil von 27 % aktiv durch Spenden und dergleichen selbst ein, um die jährliche  Finanzierung zu sichern. Dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundenen Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzierung. Die Spende der Possehl-Stiftung ist die Sicherung dieser Basis.

Für die Durchführung der 60. Nordischen Filmtage ist von Seiten der Possehl-Stiftung ein Betrag in Höhe von 125.000,00 EUR bewilligt worden. Dieser Betrag ist eine essentielle Größe im Haushalt des Festivals und ist  existentiell für  das gewohnt hochwertige Angebot des Festivals an die Lübecker Bürger.

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e Geber/in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 125.000,00 EUR erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 870.725,00 EUR. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 125.000,00 EUR zuständig.

 


Anlagen

Spendenzusage der Possehl-Stiftung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Spendenzusage Possehl (48 KB)