Vorlage - VO/2017/05115  

Betreff: SPD: Dringlichkeitsantrag: Herreninsel - Mietverträge abschließen, Entwässerungskosten gerecht aufteilen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2017 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Nutzerinnen und Nutzern der Grundstücke auf der Herreninsel Mietverträge gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2017 VO 2017/04550 (Anlage 1) abzuschließen. Es ist ausschließlich in § 6, Abs. 3, eine Änderung gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 18.05.2017 (VO 2017/04853, Zinssatz 1,0%) vorzunehmen. Alle übrigen Vertragsbestandteile bleiben gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2017 unverändert. Auf Seiten der Hansestadt Lübeck ist sicherzustellen, dass den Nutzerinnen und Nutzern bis spätestens 15.07.2017 der Vertrag zur Gegenzeichnung zugestellt wird.

Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, die umlagefähigen Kosten der Entwässerung anteilig der tatsächlich vermieteten Flächen zur Gesamtfläche aufzuteilen. Ziel ist die Übernahme der Entwässerungskosten der nichtvermieteten Flächen durch die Hansestadt Lübeck.

Die Bürgerschaft mahnt die unverzügliche Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2015/02329 vom 29.01.2015 (Gutachterliche Prüfung Herreninsel als Wohngebiet) an. Termin für die Abarbeitung des Bürgerschaftsauftrages war Februar 2016. Die Interessengemeinschaft der Herreninselbewohner ist weiterhin gem. Bürgerschaftsbeschluss zu beteiligen.

 


Begründung

Von der Gesamtfläche von 58.922 qm werden aktuell nur 35.123 qm für die bebauten Parzellen genutzt. Die restlichen 23.799 qm befinden sich derzeit in vertragslosem Zustand, können aber ohne weiteres an das vorsorglich größer dimensionierte Entwässerungssystem angeschlossen werden. Für diese Flächen wird die HL daher die Entwässerungskosten übernehmen. Die Umlage reduziert sich durch die Übernahme der Entwässerungskosten der nichtvermieteten Flächen durch die HL (=272.022 €) damit voraussichtlich von 19,18 €/qm auf 11,43 €/qm Mietparzelle.

Bei einer eventuellen Nutzung und Vermietung der vertragslosen Flächen zu einem späteren Zeitpunkt werden diese Kosten auf die neuen Mieter umgelegt.
Von allen Mietern sind unverändert die Kosten für die Leitungsverlegung auf der Mietparzelle und der Pumpeneinbau in den ehemaligen Sammelgrubenschächten ebenso wie der von den EBL erhobene anteilige  Anschlussbeitrag i. H. von 4,27 €/qm der Mietparzelle zu tragen

 


Anlagen