Vorlage - VO/2017/05098  

Betreff: Anfrage gem. § 16 GO, BM Carl Howe (Fraktion GAL) zur Bauschutt-Aufbereitungsanlage an der Travemünder Landstraße 282 in der ausgebeuteten Kiesgrube Dornbusch, im folgenden als 'MAZ' (Mineralstoff-Aufbereitungs-Zentrum) bezeichnet
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2017 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
25.01.2018 
34. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Welche Grundwasserleiter bzw. -schichten, vom oberflächennahen bis ggfls. zum Tiefengrundwasser, sind durch die vorausgegangene Nutzung des Kiesabbaus in der alten Kiesgrube Dornbusch bis ca. 1999 angeschnitten oder beeinflusst worden?

 

2. Welche Fließrichtung hat das Grundwasser in den wasserführenden Schichten im Bereich des MAZ im besonderen und in der Region Kücknitz / Pöppendorf im allgemeinen?

 

3. Wurde die Kiesgrube nach ihrer Ausbeutung (teilweise) mit Material aufgefüllt?

Wenn Ja: Auf wessen Veranlassung, durch welche ausführende Firma und mit welchen Arten von Material geschah das?

 

4. Sind Mitwirkungsdefizite der Betreiberfirma (auch zeitlich vor dem und außerhalb des MAZ-Betriebs) bei der Lübecker Verwaltung, der Polizei und den Landesbehörden aktenkundig?

 

5. Liegen dem Bürgermeister Informationen darüber vor, ob das vom Petitionsausschuss des Landtags S-H und vom MELUR S-H 2015/16 empfohlene Mediationsverfahren inzwischen begonnen wurde und sind Verwaltungsstellen der Hansestadt Lübeck daran beteiligt?

 

6. Welche Abstände zwischen dem MAZ und den benachbarten Wohnbebauungen wären einzuhalten, wenn einschlägige Bestimmungen anderer Bundesländer analog angewendet würden?

 

7. Mit welchen Ergebnissen wurde bei Inbetriebnahme des MAZ die Einhaltung der Auflagen behördlich kontrolliert?

 

8. Welche Auflagen zum Boden- und Grundwasserschutz gibt es insbesondere für die auf dem MAZ-Gelände befindlichen Standorte der Annahme, der Aufbereitung und der Bereitstellung bitumenhaltiger Gemische?

 

9. Von wem bzw. von welcher Stelle wurde der landschaftspflegerische Begleitplanr die MAZ erstellt und von wem bzw. von welcher Stelle wurde er geprüft?

 

10. Für welche Betriebszeiten und für welche Zeiten für Annahme und Auslieferung des Materials ist das MAZ zugelassen, und welche Staub- und Lärmemissionen gehen mit den zugelassenen Zeiträumen rechnerisch einher?

 

11. Welche Schallleistungspegel wurden der Genehmigung des MAZ zugrunde gelegt?

Wurden von den genehmigenden Behörden feste Betriebsorte auf dem Firmengelände für das Brechen und Sieben zugewiesen? Oder wurden mobile Anlagen mit wechselnden Betriebsortenr die Maschinen genehmigt?

 


Begründung

 

 


Anlagen