Vorlage - VO/2017/04937  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu TOP 5.15. VO/2017/04931 - SPD & GAL: Fahrradfreundliches Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Förderung des Radverkehrs in Lübeck folgende Punkte umzusetzen:

 

 

1.)    Bei der Haushaltsaufstellung wird ab dem Jahr 2018 für fünf Jahre ein fester Betrag von jeweils mindestens 2 Millionen Euro für Investitionen in den Radverkehr eingestellt.

 

2.)   Damit die eingestellten Investitionsmittel auch sachgerecht verwendet werden, wird in der Bauverwaltung einer vollen Planstelle (zusätzlich zum Amt des Fahrradbeauftragten) die ausschließliche Aufgabe übertragen, bauliche Radverkehrsmaßnahmen umzusetzen.

 

3.)   Bei allen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sind die Planungsrichtlinien des Bundes (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA 2010) zwingend zu berücksichtigten. Dies betrifft etwa die Breiten von Fahrradwegen und den verwendeten Belag.

 

4.)   Bei Baustellen und Brückeninstandhaltungsmaßnahmen ist der Fahrradverkehr dem Kfz-Verkehr gleichzustellen. Das heißt: Bei Sperrungen werden Umleitungsempfehlungen ausgeschildert. Wenn der Kfz-Verkehr einen Straßenteil trotz einer Baustelle benutzen darf, muss dies auch dem Radverkehr ermöglicht werden. Hierauf hat die Stadt bei Verträgen mit Bauunternehmen hinzuwirken.

 

5.)   Die Grünphasen für Radfahrer und Kfz-Verkehre sollten in Kreuzungsbereichen zeitlich gleichlaufen. Das bedeutet, dass bei getrennten Radwegen eigene Ampeln für Radfahrer aufgestellt werden.

 

6.)   Zur Sicherung des Radverkehrs auf dem Lindenteller prüft die Stadtverwaltung die Aufbringung einer optischen Markierung, insbesondere eines roten Fahrbahnbelags. Zur Entlastung ist zudem der Bau der Stadtgrabenbrücke zu planen.

 

7.)   Der Bau eines Radschnellwegs von Bad Schwartau über die Innenstadt zur Universität wird geplant und Finanzierungsmittel mit der Haushaltsaufstellung 2018 in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Ein Baustart soll spätestens im Jahr 2019 erfolgen.

 

8.)   Die Fahrradstraße von St.-Annen-Straße bis Burgtor wird vom Autoverkehr befreit (gesichert durch versenkbare Poller) und dortiges Kopfsteinpflaster vollständig abgeschliffen.

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen