Vorlage - VO/2017/04535  

Betreff: BfL-Antrag zu VO/2017/04500 - GAL: Ankündigung von Fällung von Bäumen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen (TOP 5.8)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Stadthaus-Panissie, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
18.05.2017 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung soll die Vorlagen für Planungen und Vorhaben, deren Umsetzung mit der Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm, gemessen in 1,30 m Höhe, einhergehen kann, auf der ersten Seite mit einem hervorgehobenen Hinweis versehen, aus der sich Anzahl, Art, ungefähres Alter und ungefähre Höhe der betroffenen Bäume ergibt. Diese Vorlagen sind zuerst im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu beraten.

 


Begründung

 

Der Antrag der GAL-Fraktion erscheint uns im Grundsatz begrüßenswert, im Anwendungsbereich allerdings zu wenig konkret und überdies unvollständig.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Mitglieder der Selbstverwaltung oft nicht rechtzeitig und nicht ausreichend über Eingriffe in den Baumbestand informiert waren, unter anderem auch weil die Vorlagen hierzu keine übersichtlichen Darstellungen enthalten, sondern allenfalls ein aufwändiges Studium von Planbegründung und –kartierung hierüber Aufschluss gibt. Hierdurch und insbesondere auch durch die nur nachgeordnete Befassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung kam es in der Beratungsfolge mitunter schon zu widersprüchlichen Ausschussvoten und – eine Woche vor der Bürgerschaftssitzung und nach ggf. schon mehrmaliger Befassung des Bauausschusses – zu einer verspäteten Diskussion über den Erhalt von Bäumen im Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, in deren Rahmen Anpassungsverlangen durch den Ausschuss nicht mehr als opportun erschienen. Die Rolle des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und der Erhalt von Bäumen als notwendiger Gegenstand der Planungsabwägung durch die Bürgerschaft geriet dadurch faktisch in den Hintergrund.

Der Anwendungsbereich wird in Anlehnung an die Baumschutzsatzung der HL beschränkt auf Bäume mit einem Stammumfang ab 50 cm in 1,30 Metern Höhe.

 

Eine explizite Analogie zu § 47f GO sollte im Sinne der Konsensfindung vermieden werden, um - jedenfalls in der ersten Phase der Umsetzung – eine vorhabengefährdende Justiziabilität der Missachtung des vorliegenden Beschlusses auszuschließen.

 

 


Anlagen

 

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Unterschrift

Marcel Niewöhner