Vorlage - VO/2017/04486  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2016 bestehenden Sperrvermerkes für Maßnahmen aus Brandschutzkonzept in der Gotthard-Kühl-Schule (ehm. Astrid-Lindgren-Schule)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Sprengel, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.01.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.01.2017 
56. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2016 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.305.7851000 GMHL / Astrid-Lindgren-Schule / Maßnahmen aus Brandschutzkonzept / Hausalarmanlage / Technische Ausrüstung. Die Haushaltsmittel in Höhe von 135.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:

Auflage in Baugenehmigung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Nach Erstellung eines Brandschutzkonzeptes sind die darin enthaltenen Forderungen gemäß Baugenehmigung umzusetzen. Die hochbaulichen Maßnahmen sind bereits in den Jahren 2014/2015 erfolgt. In Bezug auf die Technische Ausrüstung sind sowohl mangelhafte Brandschottungen zu ertüchtigen als auch die Hausalarmanlage (HAA) zu erweitern. Die Haushaltsanmeldung ist 2015 geschehen, und Planungsmittel in Höhe von 15.000,- EUR zur Erstellung der EW-Bau wurden bereits freigegebenen. Die hier vorgelegte EW-Bau dient zur haushaltärischen Anerkennung und Aufhebung des Sperrvermerkes.

 

Da die HAA ihre technische Lebensdauer erreicht hat und keine Komponenten mehr produziert werden, ist eine Erweiterung der Überwachungsbereiche mit der bestehenden Anlage nicht möglich. Bei Ausfall von einzelnen Komponenten, mit dem jederzeit zu rechnen ist, verliert die Anlage ihre volle Funktionsfähigkeit, sodass dringender Handlungsbedarf besteht.

Es soll eine neue HAA errichtet werden. Diese umfasst automatische Rauchmelder, Handtaster zur manuellen Auslösung eines Alarmes und die akustische Alarmierung mittels Sirenen, welche im gesamten Gebäude so angeordnet werden, dass der Alarm in jedem Raum hörbar ist. Die Umsetzung ist für das Frühjahr 2017 geplant.

Mit Abschluss der Arbeiten an der Hausalarmanlage und Ertüchtigung der Brandschottungen sind alle geforderten Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept erledigt.

 

Hiermit wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2016 in Höhe von 135.000,- EUR für die Maßnahmen aus Brandschutzkonzept / Erneuerung der Hausalarmanlage in der Gotthard-Kühl-Schule (ehm. Astrid-Lindgren-Schule) beantragt.

 


Anlagen

keine