Vorlage - VO/2016/04473  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 35.000,00 EUR für die Sanierung der nördlichen Giebelseite des Schuppen 9 (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Krüger, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
161220_ot_Fin. Auswirkungen Spende Possehl

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 35.000 EUR zur Sanierung der nördlichen Giebelseite des Schuppen 9 wird angenommen.

 

 

 


Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

 

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende in Höhe von 35.000,00 EUR erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 3.562.790,00 EUR. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende in Höhe von 35.000,00 EUR zuständig.

 

Die Spende ist bestimmt für die Sanierung der nördlichen Giebelseite des Schuppen 9 an der Untertrave.

 

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

 

Folgeaufwendungen entstehen nicht.

 

 

 


Anlagen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 161220_ot_Fin. Auswirkungen Spende Possehl (17 KB)