Vorlage - VO/2016/04452  

Betreff: Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017

Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2017.0.00
  Bezüglich:
VO/2016/04224
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.01.2017 
56. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_0_Haushaltsbegleitbeschluss_Konsolidierungsliste_2017
Anlage1_Nachmeldeliste_2017

Beschlussvorschlag

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,   dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste               Anlage 1

              beschlossen.

 

2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis         genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit         verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit           verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als            Anlage 0
beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst.

 

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende
Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.532.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

814.849.300

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  34.316.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.667.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

766.515.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   93.352.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

 

149.858.700

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 9.12.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  28.871.500

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  62.664.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.349,041

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

5. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus

der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden

Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen.

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fachbereiche 1 – 5

Lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja  über den Jugendhilfeausschuss zur

vorhergehenden Vorlage

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 95 Gemeinde-   ordnung Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1:

Fehlbedarf Ergebnisplan:  34.316.800 EUR

Auszahlng. Investitionen:149.858.700 EUR
Kreditbedarf Investitionen u. Investitionsförderungsmaßnahmen:   28.871.500 EUR Verpflichtungsermächtg.: 62.664.400 EUR

)

 


Begründung

Der mit der Vorlage VO/2016/04224 verwaltungsseitig vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2017  wurde in der Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck  am 24.11.2016 abgelehnt. Vor dieser Ablehnung wurden Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen gefasst, die nun ebenso in die neue  Vorlage des Haushalts 2017 eingearbeitet wurden, wie auch die mehrheitlich zum Haushalt selbst getroffenen Entscheidungen. Einzelheiten ergeben sich aus der fortgeschriebene Nachmeldeliste Anlage 1, dort in grauer Schattierung.

 

Weiterhin wurden veraltungsseitig Prüfungen begonnen zur Vergabe der städtischen Informationstechnik an Dritte, zur Übertragung der MuK an Dritte usw. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden gesondert dargestellt.  

 

Die Anlage 0 Haushaltsbegleitbeschluss - Konsolidierungsliste wurde verwaltungsseitig überarbeitet und um die offenbar nicht mehrheitsfähigen Punkte bereinigt. Darüber hinaus werden neue Vorschläge zur Kompensation der nicht mehrheitsfähigen Punkte zur fast vollständigen Erreichung des notwendigen Eigenanteils der Hansestadt Lübeck aufgenommen.

 

Beratungsverfahren:
Die Bezugnahme auf die abgelehnte Vorlage VO/2016/04224 erspart die erneute Vorlage des umfangreichen Druckwerks nebst Anlagen in den Gremien und bedingt ausschließlich die Vorlage der fortgeschriebenen Nachmeldeliste wie auch der überarbeiteten Konsolidierungsliste. Die Papierunterlagen der abgelehnte Vorlage VO/2016/04224 wurden zur Sitzung der Bürgerschaft am 24.11.216 versandt und sind nach wie vor digital in ALLRIS wie auch im Lübeck:Fenster verfügbar. Bei Bedarf können diese Papierunterlagen nochmals vom Bereich Haushalt und Steuerung zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 


Anlagen

Anlage 0 - Haushaltsbegleitbeschluss - Konsolidierungsliste

Anlage 1 - fortgeschriebene Nachmeldungen konsumtiv sowie investiv mit                        Kurzbegründungen, Budgetübersichten, Veränderungsliste zum Stellenplan mit Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_0_Haushaltsbegleitbeschluss_Konsolidierungsliste_2017 (48 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage1_Nachmeldeliste_2017 (588 KB)    
Stammbaum:
VO/2016/04224   Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/04452   Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich