Vorlage - VO/2015/02780  

Betreff: Antwort auf Anfrage des BM Oliver Dedow nach § 16 GO bzgl. interkommunaler Vergleiche Nr. VO/2015/02677
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Manke, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Anfrage des BM Oliver Dedow bzgl

Beschlussvorschlag

 

Anfrage des BM Oliver Dedow bzgl. interkommunaler Vergleiche in der Sitzung der Bürgerschaft am 21.05.2015

Frage 1:

Begründung

Frage 1:

In welchen Bereichen nimmt die Stadt Lübeck an einem interkommunalen Vergleich teil bzw. macht die Stadt einen Vergleich mit anderen Kommunen?

Antwort:

Der Bereich Soziale Sicherung im FB 2 nimmt, gemeinsam mit allen kreisfreien Städten und allen Landkreisen des Landes Schleswig-Holstein, seit 2007 einem von der Fa. con_sens moderierten und gemeinsam refinanziertem Benchmarking teil. Zielsetzung sind die Analyse der Qualitäts-, Quantitäts- und Kostenentwicklungen im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Erarbeitet, weiterentwickelt und dokumentiert wurden in den jährlich veröffentlichten Benchmarkings: Regionale Controllingprozesse, Vergleichsdaten fundierter und angemessener Steuerungsansätze sowie Kennzahlen zur internen Steuerung und für den externen Vergleich (Umfang der Leistungen, Kosten sowie Kostenentwicklung und Konzepte im Vergleich (Best Practice-Vergleiche).

Darüber hinaus bietet die Fa. con_sens über den Zugang zu ihren bundesweiten Bedarfsanalysen und Benchmarkings in der Eingliederungshilfe, auch Vergleichsmöglichkeiten mit öffentlichen Körperschaften aus anderen Bundesländern an.

Im FB 3 nimmt die Feuerwehr im "Vergleichsring Berufsfeuerwehren Städte Größenordnung bis 250.000 Einwohner" der KGSt teil. Aktuell nehmen die Städte Hamm, Hildesheim, Ludwigshafen, Lübeck, Mülheim/Ruhr, Oldenburg und Witten am Vergleichsring teil. Es kommen auch neue Städte dazu, andere steigen aus, max. können 12 Städte teilnehmen. Kriterium zur Teilnahme ist die Größe der Stadt nach der Einwohnerzahl (Berufsfeuerwehren gibt  es in Städten größer 80.000 EW). Weitere Kriterien, wie z. B. Vorhaltung eines eigenen Rettungsdienstes, eigener Leitstelle, etc. bestehen nicht. Die Arbeit beschränkt sich nicht nur auf Kennzahlen zur BF sondern bezieht auch die Freiwilligen Feuerwehren mit ein.

Im FB 4 ist die VHS Lübeck auf der Ebene des Dt. Volkshochschulverbandes eingebunden in einen umfassenden Vergleich mit ca. 950 Volkshochschulen. Alle VHSen erfassen dabei ihre Kurs- und Teilnahmedaten nach demselben bundeseinheitlichen System. Landesübersicht für Vorjahr liegt zur Jahresmitte vor. Jahresvergleiche können ab Herbst für das Vorjahr gezielt beim DIE (Deutsches Institut für Erwachsenenbildung) angefragt werden, z.B. VHSen in Kommunen mit vergleichbaren Einwohnerzahlen.

Die Stadtbibliothek im FB 4 tauscht im Rahmen des Dt. Bibliotheksverbandes mit fast allen kommunalen, wissenschaftlichen, Staats- und Landesbibliotheken Deutschlands Vergleichsdaten aus. 2013 waren hier 2.280 Bibliotheken beteiligt.

Auch der Bereich Familienhilfen im FB 4 ist in einer Vergleichsarbeit aktiv. Im "IKOV Hilfen zur Erziehung". sind die vier kreisfreien Städte S.H. und seit 2010 auch die Stadt Norderstedt beteiligt. Der interkommunale Vergleich erfolgt für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung und die angrenzenden Bereiche Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder sowie Inobhutnahmen. Im Wesentlichen werden Fallzahlen und Finanzdaten sowie Daten zur Einwohnerzahl verglichen. Ferner werden ausgewählte Hilfen qualitativ beschrieben sowie Entwicklungen detailliert kommentiert. Für 2014 ist das Schwerpunktthema "beendete Hilfen nach § 34 SGB VIII".

Im Bereich Stadtgrün und Verkehr des FB 5 nimmt die HL ebenfalls an Vergleichsringen der KGSt teil. Hier werden das Friedhofswesen und Grünflächenunterhaltung mit anderen Städten verglichen.

Im GMHL des FB 5 werden Vergleiche mit anderen Kommunen anlassbezogen durchgeführt (z.B. bezogen auf Stellenbemessungen, finanzieller Ausstattung oder auch im Rahmen des lfd. Projektes „Organisation des Hausmeisterdienstes beim GMHL“).

Zu den Themen Organisation, Finanzen, Personal,  IT finden im FB 1 regelmäßige Austausche und Abgleiche auf der Ebene Städtetag SH mit den anderen kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein statt. Zu Personal erfolgt dieser Austausch auch auf der Ebene des Kommunalen Arbeitgeberverbandes SH. Beim Thema Personal wird über aktuelle Einzelthemen und Entwicklungen, u.a. Ausbildungsentwicklung im Land SH, Qualität der Verwaltungsfachschule und der Fachhochschule für Verwaltung, Umsetzung von personalrechtlichen Gesetzesänderungen und Urteilen regelmäßig kommuniziert.

Der Bereich Buchhaltung und Finanzen im FB 1 ist Mitglied im Arbeitskreis Vollstreckung in Zusammenarbeit mit dem Städtetag SH. In diesem werden verschiedene Vollstreckungsthemen und –kennzahlen zwischen den Teilnehmern verglichen. Die Finanzrechnungszahlen der HL im Rahmen der üblichen quartals- und jahresweise erhobenen Kassenstatistik werden ausgetauscht und abgeglichen. Darüber hinaus wird an Querschnittsprüfungen (zuletzt z.B. Querschnittsprüfung des LRH zum Mahn- und Vollstreckungswesen), Befragungen ausdem Finanzsektor (zuletzt z.B. Kommunale Verschuldungsanalyse der Sparkassen in 2012, Abfragen zum Umsetzungsstand SEPA, etc.) oder Vergleichsabfragen anderer Kommunen zu Buchhaltungs- oder Finanzthemen

teilgenommen (z.B. zum Vergleich mit Kommunen von gleicher Größe oder mit der gleichen Software), dies jedoch unregelmäßig und auf Anfrage.

 

Der Bereich Steuern im FB 1 nimmt in unregelmäßigen Abständen seit Mitte 2014 an einer Arbeitsgruppe des Städteverbandes SH zur Einführung der Tourismusabgabe teil. Weitere Mitglieder sind u.a. Kiel und Flensburg sowie eine Mitarbeiterin des Innenministeriums. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es eine Mustersatzung zu erarbeiten sowie weitere Fragestellungen gemeinsam zu erörtern.

 

Der Bereich Logistik im FB 1 nimmt an einer jährlichen Arbeitsgruppe der Wahlämter teil. Hier findet ein Austausch zu Problemstellungen statt. Die Beschaffungsstelle trifft sich regelmäßig, halbjährlich, mit anderen Beschaffungsstellen in SH und bespricht zB. aktuelle Problemstellungen und Gesetzesänderungen.

 

Laufende Kontakte und Erfahrungsaustausche mit den anderen kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein pflegen ebenfalls der FB 2 zu Themen Soziales und Gesundheit, der FB 3 zum Komplex Ordnung und der FB 4 zur Jugendhilfe.

 

Darüber hinaus werden Austausche auch auf der Ebene des Dt. Städtetages vorgenommen. So ist zB. der Personal- und Organisationsservice bei der bundesweiten Zusammenarbeit mit den Personalämtern anderer Großstädte, teilweise in Tagungen, teilweise gezielt zu Einzelthemen durch gemeinsamen Mailverteiler (Austausch von Erfahrungen, aktuellen Entwicklungen, best practice…) aktiv. Zu den Fehlzeiten in der Verwaltung findet ein jährlicher Kennzahlenvergleich statt, ein Bericht dazu erfolgt im Personalbericht. Einbezogen sind hier alle Großstädte im Dt. Städtetag, die teilnehmen wollen. Darüber hinaus besteht über die von den meisten Großstädten vorgelegten Personalberichte eine gute Grundlage, um sich mit anderen Städten zu vergleichen. Das erfolgt jeweils nach Bedarf. Der Dt. Städtetag hält die Personalberichte, die ihm zur Verfügung gestellt werden, für alle Personalämter elektronisch vor. Zudem werden in für verschiedene Einzelfragen Vergleichsabfragen bei vergleichbaren Städten erhoben für anstehende Entwicklungen, Konzepterstellungen und Bemessungsfragen.

 

Frage 2:

Welche Kriterien werden für die Auswahl der mit Lübeck verglichenen Kommunen zugrundegelegt?

Antwort:

Entscheidendes Kriterium für alle Vergleichsaktivitäten auf den zu Frage 1 beschriebenen unterschiedlichen Ebenen ist die Größe der in den Austausch und Vergleich mit einbezogenen Städte bzw. Kommunen. HL mit knapp 214.000 EW liegt im Spektrum der Größenklasse 2 (200.000 – 400.000 EW), die Auswahl von Vergleichskommunen orientiert sich danach in der Regel an dieser Spanne.

 

Weitere Auswahlkriterien sind bereits in den Ausführungen zur Frage 1 enthalten, auf diese wird im Übrigen verwiesen.

 

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Anlagen

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