Vorlage - VO/2015/02694  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2015 für den Einbau einer Mensa in der Oberschule zum Dom
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Koop, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
18.06.2015 
12. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2015 
32. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Bei den Produktsachkonten 217001 113 Gymnasien / Oberschule zum Dom / Neubau Mensa

Beschlussvorschlag

Bei den Produktsachkonten 217001 113 Gymnasien / Oberschule zum Dom / Neubau Mensa

-7831000 / Erwerb bewegliches Anlagevermögen über 1.000 Euro (97.000 Euro),

-7832000 / Erwerb bewegliches Anlagevermögen 150 bis 1.000 Euro (96.900 Euro) und

-7851000 / Hochbaumaßnahmen (431.100 Euro)

werden für das Haushaltsjahr 2015 eine Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 625.000 Euro für den Einbau einer Mensa in der Oberschule zum Dom außerplanmäßig gem. § 95 f GO SH bewilligt.

 

Deckung:

Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung um 625.000 Euro bei folgendem Produktsachkonto:

 

552001 531.7852000 Wasser und Hafen / Skandinavienkai / Flächenausbau 2. BA / Tiefbaumaßnahmen

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Haushalt und Steuerung – zustimmend

Gebäudemanagement – zustimmend

LPA - zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja, im Rahmen der Schulkonferenz

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: §§47, 48 Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein

=> den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken sowie die entsprechenden Schulgebäude bereitzustellen ist eine Pflichtaufgabe des örtlichen Schulträgers

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Für die Maßnahme Einrichtung einer Mensa an der Oberschule zum Dom wurden im Haushaltjahr 2015 in dem PSK 217001 113 7851000, von der Bürgerschaft 405

Begründung

Für die Maßnahme Einrichtung einer Mensa an der Oberschule zum Dom wurden im Haushaltjahr 2015 in dem PSK 217001 113 7851000, von der Bürgerschaft 405.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für das Haushaltsjahr 2016 sind in den PSK 7851000, 7831000 und 7832000 weitere Mittel in Höhe von 625.000 Euro im Finanzplan eingestellt. Eine Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsmittel 2016 wurde nicht veranschlagt.

 

Die Oberschule zum Dom bedarf als letztes Innenstadtgymnasium dringend einer neuen Mensa. Für die SchülerInnen soll nicht nur die Mittagsverpflegung in der Mensa zur Verfügung gestellt werden, sondern im Konzept ist der Raum als Multifunktionsraum geplant. Die Mensa soll im Erdgeschoss im Bereich der jetzigen Lehrbücherei unter Einbeziehung und Öffnung des Flurbereiches erstellt werden. Die Lehrbücherei wird im Zuge der Umbaumaßnahme ins Kellergeschoss verlagert.

Da die OzD ein denkmalgeschütztes Gebäude ist kann die Installation sowie die Abluftanlage nicht außen am Gebäude hochgeführt werden, sondern muss im inneren des Gebäudes durch die Stockwerke bis über das Dach installiert werden. Für die vorbeschriebenen Arbeiten, die einen erheblichen Eingriff in das Schulgebäude bedeuten und somit eine Einschränkung für den laufenden Schulbetrieb nach sich ziehen, soll im Oktober 2015 das Vergabeverfahren eingeleitet werden und die Weihnachtsferien im Jahr 2015 für die Bauphase genutzt werden.

 

Für eine wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme können keine einzelnen Bauabschnitte gebildet werden, sondern es muss die Gesamtmaßnahme ausgeschrieben werden. Dafür ist das Instrument der Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2016  haushaltsrechtlich zu ordnen.

 

Die Deckungsmittel für die Verpflichtungsermächtigung stehen zur Verfügung, da die Umschlagsituation am Skandinavienkai zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung der dort geplanten Maßnahmen führt.

 

keine

Anlagen

keine