Vorlage - VO/2015/02672  

Betreff: B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - erneuter Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/01735
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
01.06.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl-1_33-05-00_Prüfbericht_4-2_2015-05-04_final
Anl-2_33-05-00_B-Plan-Entwurf_ 2015-05-04
Anl-3-2_33-05-00_B-Plan-Entwurf_2015-05-04-A3_Legende
Anl-4_33-05-00_B-Plan_Teil-B_Text_2015-05-04_final
Anl-5_33-05-00_Begründung_2015-05-04_final
Anl-6_33-05-00_Aenderung_Planung_3-2-2_gegen_3-2_2015-05-04-final
Anl-3-1_33-05-00_B-Plan-Entwurf_2015-05-04-A3_Planzeichnung

1

Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - ; der in der Zeit vom 23.07. bis 22.08.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen hat, ist in Teilen geändert worden.
  2. Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - erstellten Auswertungsbericht zu den nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB (Zeitraum 15.09. bis 16.10.2014) eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
  3. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlage 2 und 5) gebilligt.

4.              Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

5.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.160 Frauenbüro

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.500 Soziale Sicherung (Team Wohnungswesen)

2.530 Gesundheitsamt

2.830 Kurbetrieb Travemünde

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.820 Stadtwald

4.041 FB-Dienste des FB 4 – Jugendhilfeplanung

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.651 Gebäudemanagement

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.660 Straßenverkehrsbehörde

5.691 Lübeck Port Authority

Überwiegend zustimmend, es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Planung vorgebracht. (Zur Behandlung der Stellungnahmen siehe Prüf- und Abwägungsbericht in der Anlage 1)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine über die Mitwirkung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3  Abs. 2 BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht in besonderem Maße berührt werden. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO ist für die Ausgestaltung der Spielplätze und der Promenade vorgesehen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein. Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen

(Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt.9 der Begründung.)

 

 

Ja

 

 

siehe Anlage 5

Begründung

siehe Anlage 5

Anlage 1:

Anlagen

Anlage 1:               Bericht zur Prüfung der im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4                                           Abs.2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

 

Anlage 2:               Bebauungsplan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – Entwurf zur                                                         erneuten öffentlichen Auslegung (Planoriginal)

 

Anlage 3:              Teil A – Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug im DIN A 3                                                         Format mit Kennzeichnung der Änderungen

 

Anlage 4:              Teil B - Text zum Bebauungsplan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 –                                                         (DIN A 4 Druckfassung) mit Kennzeichnung der Änderungen

 

Anlage 5:              Begründung zum B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 –  mit                             Kennzeichnung der Änderungen

 

Anlage 6:              Übersicht der Änderungen zur erneuten öffentlichen Auslegung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl-1_33-05-00_Prüfbericht_4-2_2015-05-04_final (89 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl-2_33-05-00_B-Plan-Entwurf_ 2015-05-04 (2317 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anl-3-2_33-05-00_B-Plan-Entwurf_2015-05-04-A3_Legende (60 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anl-4_33-05-00_B-Plan_Teil-B_Text_2015-05-04_final (42 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anl-5_33-05-00_Begründung_2015-05-04_final (1348 KB)    
Anlage 7 6 öffentlich Anl-6_33-05-00_Aenderung_Planung_3-2-2_gegen_3-2_2015-05-04-final (14 KB)    
Anlage 6 7 öffentlich Anl-3-1_33-05-00_B-Plan-Entwurf_2015-05-04-A3_Planzeichnung (1226 KB)    
Stammbaum:
VO/2014/01735   B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - Auslegungsbeschluss   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/02672   B-Plan 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 - erneuter Auslegungsbeschluss   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich