Vorlage - VO/2013/00765  

Betreff: Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße / Roddenkoppel
Hier: Einsiedelstraße 6, Neubau einer Waggonwerkstatt (Erweiterung), Nutzung der Hallen- und Offenflächen für den Reparaturbetrieb, Erweiterung der Betriebszeit auf einen Dreischichtbetrieb, Umsetzung und Erweiterung einer Containeranlage mit Sozial- und Büroräumen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
02.09.2013 
Sitzung des Bauausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Begründung zur Ausnahme von der Veränderungssperre
Übersichtsplan

Für die beantragte Erweiterung der Waggonwerkstatt (2

Beschlussvorschlag

Für die beantragte Erweiterung der Waggonwerkstatt (2. Bauabschnitt), die Nutzung der Hallen- und Offenflächen für Reparaturtätigkeiten im Dreischichtbetrieb und die beantragte Umsetzung und Erweiterung der Containeranlage für Büro- und Sozialräume, beides Vorhaben auf dem südlichen Teil des Grundstücks Einsiedelstraße 6, (Bauantrag Reg.-Nr.: 2362/2011, eingegangen am 21.11.2011) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/Roddenkoppel beschlossen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

Zustimmend; es wurden keine Bedenken vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

 

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Siehe Anlage

Begründung

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

1

Anlagen

1              Begründung zur Ausnahme von der Veränderungssperre

2              Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Begründung zur Ausnahme von der Veränderungssperre (12 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtsplan (880 KB)    
Stammbaum:
VO/2013/00765   Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße / Roddenkoppel Hier: Einsiedelstraße 6, Neubau einer Waggonwerkstatt (Erweiterung), Nutzung der Hallen- und Offenflächen für den Reparaturbetrieb, Erweiterung der Betriebszeit auf einen Dreischichtbetrieb, Umsetzung und Erweiterung einer Containeranlage mit Sozial- und Büroräumen   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2013/00921   Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße / Roddenkoppel Hier: Einsiedelstraße 6, Neubau einer Waggonwerkstatt (Erweiterung), Nutzung der Hallen- und Offenflächen für den Reparaturbetrieb, Erweiterung der Betriebszeit auf einen Dreischichtbetrieb, Umsetzung und Erweiterung einer Containeranlage mit Sozial- und Büroräumen   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich