Vorlage - VO/2013/00629  

Betreff: Benennung der stellvertretenden Delegierten für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein in Lübeck am 09.09.2013
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 1 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die in der Anlage 1 genannten stellvertretenden Delegierten für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein in Lübeck am 09

Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 genannten stellvertretenden Delegierten für die Mitgliederversammlung beim Städtetag Schleswig-Holstein in Lübeck am 09.09.2013 werden entsandt.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Vorschläge der Lübecker Fraktionen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

durch Satzung des Städtetags Schleswig-Holstein vorgeschrieben

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Nach § 7 Abs

Begründung

Nach § 7 Abs. 5 der Satzung können von den Mitgliedsstädten als stimmberechtigte Vertreter/innen Mitglieder der Stadtvertretung und Stadtverwaltung entsandt werden. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder soll aus vom Volk gewählten Rats- bzw. Bürgerschaftsmitgliedern bestehen. Ihre Namen und Anschriften sind der Geschäftsstelle nach

 

a) Stimmberechtigte Delegierte:

 

- Die Mitgliedsstädte benennen nach § 7 Abs. 4 der Satzung:

 

                            Flensburg                                          4 Vertreterinnen/Vertreter

              Landeshauptstadt Kiel              10 Vertreterinnen/Vertreter

              Hansestadt Lübeck                9 Vertreterinnen/Vertreter

                            Neumünster                                          4 Vertreterinnen/Vertreter

 

              - Die Delegierten werden für die gesamte Zeit der Kommunalwahlperiode gewählt.

 

- Nach der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein ist ein bestimmtes Wahlverfahren für die Benennung der Delegierten für die Mitgliederversammlung nicht vorgeschrieben.

Gem. § 9 der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein i.d.F.v. 18.8.2003 ist die Mitgliderversammlung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Bei Beschlüssen über eine Satzungsänderung müssen drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Im Falle der Verhinderung eines Stimmberechtigten kann die jeweilige Mitgliedsstadt nur dann eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter benennen, wenn das verhinderte Mitglied schriftlich zugestimmt hat.

 

 

 

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Anlagen

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