Vorlage - VO/2013/00626  

Betreff: Benennung von stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern in die Fachausschüsse des Städtetages Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 1 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die in der Anlage 1 genannten Vertreterinnen und Vertreter werden für die Fachausschüsse des Städtetages Schleswig-Holstein a) Rechts- und Verfassungsausschuss, b) Ausschuss für Bildung und Soziales, c) Ausschuss für Städtebau und Umwelt, d) Ausschuss

Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 genannten Vertreterinnen und Vertreter werden für die Fachausschüsse des Städtetages Schleswig-Holstein a) Rechts- und Verfassungsausschuss, b) Ausschuss für  Bildung und Soziales, c) Ausschuss für Städtebau und Umwelt, d) Ausschuss  für Wirtschaft und Finanzen entsandt.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Durch Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein vorgeschrieben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Gem

Begründung

Gem. § 12 der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein i.d.F. 18.08.2003 . können Fachausschüsse gebildet werden.

Nach § 12 der Satzung  werden zur Vorbereitung der Beschlüsse und Stellungnahmen

der Organe und zur Beratung der Geschäftsstelle folgende Fachausschüsse gebildet:

              - Rechts- und Verfassungsausschuss

              - Ausschuss für Bildung und Soziales

              - Ausschuss für Städtebau und Umwelt

              - Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen

 

Die o.a. Ausschüsse haben gem. Satzung jeweils bis zu 16 Mitglieder. In der Vergangenheit hat jede kreisfreie Stadt vier Ausschussmitglieder pro Ausschuss entsandt. Darunter sollten zweckmäßigerweise auch die hauptamtlichen Dezernenten des jeweiligen Fachgebietes sein.

 


Anlagen