Vorlage - VO/2013/00616  

Betreff: INTERREG IV A Programm für die Periode 2007 - 2015
Hier: Benennung der Mitglieder für den Dänisch-Deutschen INTERREG-Ausschuss INTERREG IV A "Fehmarnbeltregion"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Grau, Conja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 1 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

1

Beschlussvorschlag

 

1.              Die Bürgerschaft entsendet für die Hansestadt Lübeck zwei Personen als ordentliche Mitglieder in den Dänisch-Deutschen INTERREG Ausschuss.

 

2.               Der Bürgermeister oder sein Vertreter ist geborenes Mitglied im Dänisch-Deutschen Begleitausschuss.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Wirtschaftsförderung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung: keine kinder- und jugendlichen relevanten Inhalte

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

als Anlage beigefügt

Begründung

als Anlage beigefügt

 

 

Begründung:

Anlagen

 

 

Begründung:

 

Bislang im INTERREG IVA Ausschuss vertreten die Hansestadt Lübeck die politischen Vertreter (Helga Lenz [B90/Grüne]; Henri Abler [SPD] - oder ihre Vertreter) und der Bürgermeister oder sein Vertreter. Mit der Neukonstituierung der Bürgerschaft am 20. Juni 2013 wird es erforderlich, die Vertreter für den dänisch-deutschen INTERREG-Ausschuss neu zu wählen.

 

Das Operationelle Programm ist am 21.12.2007 von der EU-Kommission genehmigt worden. Demnach erhält unsere Förderregion Fehmarnbelt für grenzüberschreitende Projekte bis 2013 insgesamt 22,9 Mio. Euro Fördermittel. Zur Durchführung des Programms wurde eine Vereinbarung geschlossen. In der Förderperiode 2007-2013 INTERREG IV A bilden der Kreis Ostholstein mit dem Kreis Plön und der Hansestadt Lübeck auf deutscher Seite sowie die Region Sjælland auf dänischer Seite eine Förderregion.

 

Damit sind die Voraussetzungen für die Aufnahme der grenzübergreifenden Arbeit für unsere Region geschaffen. Den administrativen Rahmen stellen Verwaltungsbehörde, Technisches Sekretariat, Zahlstelle und Bescheinigungsbehörde. Der Lenkungsausschuss und als wichtigstes Kontrollinstrument der INTERREG-Ausschuss sind die Gremien, die das Programm in Ihrer Umsetzung steuern und überwachen. Wie in der Vergangenheit ist das INTERREG Kontrollgremium der INTERREG-Ausschuss. Er setzt sich zusammen aus den Wirtschafts- und Sozialpartnern der Region sowie aus Vertretern von Politik & Verwaltung.

 

Die konstituierende Sitzung des INTERREG-Ausschuss fand am 8. April 2008 statt. In der Regel tagt der Ausschuss 1 bis 2 Mal jährlich. Nach Absprache mit allen Programmpartnern soll die Hansestadt Lübeck neben dem Bürgermeister oder seinem Vertreter zwei weitere Vertreter in den INTERREG-Ausschuss entsenden. Im Sinne der Politik der Chancengleichheit der EU-Kommission soll bei der Besetzung auf ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen geachtet werden.

 

Der INTERREG-Ausschuss setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertretern aus den Gebietskörperschaften sowie jeweils ein Vertreter der Gewerkschaften (aus DGB Kiel bzw. Lübeck), Unternehmensverband (OH/Plön bzw. Kaufmannschaft), Arbeitsagentur (aus Arbeitsagenturen Lübeck bzw. Kiel), Umweltinstitution (NABU SH), Gleichstellung (aus OH, Plö, HL) zuzüglich deutsche Bundesregierung sowie einem Vertreter der schleswig-holsteinischen Landesregierung.

 

Der INTERREG Ausschuss ist ein Überwachungsgremium, welcher das Gesamtprogramm zu begleiten und zu bewerten hat. Seine wesentlichen Aufgaben bestehen darin, Anpassungen des Programms zu genehmigen, die Auswahlkriterien für die Förderung der Projekte zu billigen, den Fortschritt und die Ergebnisse des Programms zu überprüfen und den jährlichen Durchführungsbericht zu genehmigen.

 

Das genehmigte Operationelle Programm INTERREG IV Fehmarnbeltregionist als Download auf der Homepage www.fehmarnbeltregion.net verfügbar.