Vorlage - VO/2013/00529  

Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen/StellvertreterInnen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Schröter, Hildegund
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
18.06.2013    Sitzung fällt aus !! 75. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 1 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

In den beim Amtsgericht Lübeck zu bildenden Schöffenwahlausschuss werden als Vertrauenspersonen gewählt:

Beschlussvorschlag

In den beim Amtsgericht Lübeck zu bildenden Schöffenwahlausschuss werden als Vertrauenspersonen gewählt:

1.      Ulrike Siebdrat

2.      Reinhold Hiller

3.      Silke Diedrich

4.      Rolf Klinkel

5.      Wilfried Link

6.      Manfred Kirch

 

Als StellvertreterInnen werden gewählt:

1.      Anja Hagge

2.      Frank Johanns

3.      Susanne Schäfer-Güngör

4.      Manuela Kusch

5.      Antje Jansen

6.      Timon Kolterjahn

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:   § 40 Gerichtsverfassungsgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Bei den Amtsgerichten sind für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen Ausschüsse zu bilden, die u

Begründung

Bei den Amtsgerichten sind für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen Ausschüsse zu bilden, die u.a. mit Vertrauenspersonen zu besetzen sind, die von den Vertretungskörper-

schaften der kreisfreien Städte und Kreise zu wählen sind. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehr als ein Kreisgebiet oder ein Gebiet einer kreisfreien Stadt, ist die Anzahl der von den jeweiligen Vertretungskörperschaften zu wählenden Vertrauenspersonen von der zuständi-gen obersten Landesbehörde zu bestimmen. Das Innenministerium des Landes Schleswig-

Holstein hat festgelegt, dass von der Hansestadt Lübeck 6 Vertrauenspersonen zu wählen sind.

 

Die Vertrauenspersonen bilden zusammen mit der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht Lübeck und einer Verwaltungsbeamtin/einem Verwaltungsbeamten den Schöffenwahlaus-

schuss, der gleichzeitig Einspruchsausschuss ist.

 

Der Schöffenwahlausschuss entscheidet über die Einsprüche, die gegen die von der Gemeinde aufgestellten Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen erhoben wurden. Anschließend wählt der Schöffenwahlausschuss die erforderliche Anzahl der Schöffinnen/Schöffen und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen aus der ggf. berichtigten Vorschlagsliste.

 

Die Vertrauenspersonen sind aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks Lübeck von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestes jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.

Um die Beschlussfähigkeit des Ausschusses sicherzustellen, ist es erforderlich, auch jeweils Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die Vertrauenspersonen zu benennen.

 

Die Verteilung der Anzahl der Wahlvorschläge erfolgte nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers. Danach entfielen auf die SPD-Fraktion 2,  die CDU-Fraktion 1 , die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1, die Fraktion  Die Linke 1  und die FDP-Fraktion 1 Vorschlag.  Die Fraktionen haben auch in entsprechender Anzahl Stellvertreterinnen/ Stellvertreter benannt.

 

Der Schöffenwahlausschuss hat die Aufgabe neben der erforderlichen Zahl der Schöffinnen/ Schöffen und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen auch die erforderliche Anzahl der Jugend-schöffinnen/Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffinnen/Jugendhilfsschöffen zu wählen.

Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen beschließt der Jugendhilfeausschuss.

 


Anlagen