Auszug - Antrag der Fraktion SPD&FW: Mieterschutz stärken - kommunale Mieter:innenberatungsstellen schaffen!   

8. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 05.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12461 Antrag der Fraktion SPD&FW: Mieterschutz stärken - kommunale Mieter:innenberatungsstellen schaffen!
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dieser Top wurde nach TOP 6.1. beraten.

 

Es erfolgt eine gemeinsame Beratung der TOP 6. und TOP 6.2.1.

 

Herr Voht begründet erneut den Antrag.

Frau Senatorin Steinrücke wirft ein, dass der ÄAntrag eine Erledigung bis März 2024 vorgibt, was nicht erfolgen kann. Hier müsste man die Sitzung im Mai 2024 aufnehmen.

 

Frau Akyurt stimmt der Senatorin zu und bekräftigt, dass man eine gute Beratungsstruktur schaffen möchte. Sie fügt hinzu, dass es auch jetzt schon funktionieren Strukturen mit u.a. dem Mieterverein gibt.

 

Frau Siegenbrink stimmt Frau Akyurt zu und erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Unterstützung des ÄAntrages.

Die Vorsitzende lässt über die beiden Anträge nacheinander abstimmen:

 

ÄAntrag unter TOP 6.2.1 wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Der Antrag unter TOP 6.2 wird mit 3 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
 


Beschluss:

 

Der Bürgermeister möge bis zur Haushaltssitzung im September 2023 berichten, welchen Umfang an Personalstellen und Sachmitteln es bedarf, um eine städtische Mieter:innenberatungsstelle zu schaffen. Eine Tandem-Lösung aus Verwaltung und einem externen Träger, ähnlich der Koordinierungsstelle Ehrenamt, ist als Variante vorzuschlagen.

Zielsetzung soll eine kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um das Wohnraummietrecht sein, sowie Unterstützung bei der Suche nach anwaltlicher Beratung in Sachen des Mietrechts. Die Beratung soll beispielsweise folgende Themen umfassen:

  • Mieterhöhung / Mietpreis
  • Betriebskosten / Heizkosten
  • Kaution
  • Kündigungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Konflikte zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen
  • Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Vermieter:innen
  • Spezielle Beratung für junge Mieter:innen unter 26 Jahren mit deren spezifischen Bedarfen


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

11

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum