Auszug - AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verträge der Hansestadt Lübeck mit Betreibern öffentlicher Werbeflächen  

6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu TOP 3.2.2 und 3.2.3)
TOP: Ö 3.6
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 15.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/12875 AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verträge der Hansestadt Lübeck mit Betreibern öffentlicher Werbeflächen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr. Wagner weist darauf hin, dass der Fachbereich 5 für öffentliche Werbeflächen zuständig sei. Des Weiteren weist er erneut darauf hin, dass der Ausschuss selber in seiner Sitzung vom 12.09.2022 mehrheitlich die Nichtzuständigkeit des AKD für Angelegenheiten zu Werbeflächen nach dieser Begründung beschloss (siehe Antrag von AM Grabitz VO/2022/11223).

AM Grabitz erkundigt sich nach der Begründung für die Nichtzuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege.

AV Stolzenberg schlägt vor, dass die Antwort in diesem Ausschuss zur Kenntnis genommen werden könne, wenngleich eine Beantwortung durch den Fachbereich 5 erfolge.   
 


Beschluss:

 

Folgende Fragen dazu, mit der Bitte um Beantwortung:

 

  • Mit welchen Betreibern öffentlicher Plakatflächen hat die Hansestadt Lübeck Verträge abgeschlossen?
  • Für wie viele Einheiten und wo sind diese Plakatflächen?
  • Wie sieht die Arbeitsteilung für die Pflege dieser Flächen aus?
  • Wie sind die finanziellen Ausgestaltungen geregelt?

 - welcher Umsatz wird generiert

 - wer trägt welche Kosten

 - welche Mieteinnahmen oder Anteile an Umsätzen erhält die Stadt)?

  • Werden Wettbewerber für Plakatflächen ausgeschlossen?
  • Welche rechtlichen Regelungen enthalten die Verträge? Werden Ausnahmen von der sehr strengen Werbesatzung in der Innenstadt gewährt?
  • Wann beginnen und enden die Verträge, bzw. zu wann ist eine Neuzeichnung vorgesehen?
  • Ist eine Einsicht in die Verträge für Mitglieder des Kulturausschusses möglich?

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum