Auszug - Fraktion LINKE & GAL: Lübecker Musikschulen  

5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2023/12748 Fraktion LINKE & GAL: Lübecker Musikschulen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Bickford-Novoselac äußert den Willen, die Musikschulen zu fördern und erkundigt sich nach dem Stand der Umsetzung des Beschlusses vom 25. März 2021 [VO/2021/09883] über den Abschluss von Budgetverträgen. Fr. Senatorin Frank erläutert die Umsetzung des Beschlusses vom 25. November 2021 [VO/2021/10544], wonach die Fördersumme für die Musikschulen einmalig und dann jährlich in Höhe der Tarifsteigerung im TVöD angepasst wird und im Zuge der Kulturentwicklungsplanung der Hansestadt Lübeck politisch zu bewerten ist, ob und in welchem Umfang die Förderung der Musikschulen grundsätzlich weiter anzuheben ist. Fr. Frank weist erneut auf die Gleichbehandlung von institutionell geförderten Trägern hin.   

AM Bauer als ehrenamtlicher Vorsitzender des Vereins Musik- und Kunstschule Lübeck e.V. erklärt sich auf Nachfrage des Vorsitzenden für nicht befangen. Der Ausschuss widerspricht nicht. AM Bauer spricht sich dafür aus, das Personal angemessen zu bezahlen, und Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Es sollten bereits vor dem Beschluss der Kulturentwicklungsplanung im September 2024 Zwischenstufen eingeschaltet werden, um eine auskömmliche Finanzierung zu gewährleisten.

Zur Vorlage aus März 2021 [VO/2021/09883] über den Abschluss von Budgetverträgen sprechen ferner AM Stabe und Fr. Senatorin Frank. AM Stabe schlägt vor, den TOP 6.1 zu vertagen und bittet um Aufklärung über im Zusammenhang mit der Musikschulförderung gefasste Beschlüsse.

Der Ausschuss erteilt Hr. Stefan Otte, Leitung der Musik- und Kunstschule Lübeck, das Rederecht. Hr. Otte stellt die Situation der Musikschulen dar und bemängelt das lang andauernde Verfahren. Bereits 2017 haben man seitens der Musikschulen die politischen Vertreter:innen auf die Problematik aufmerksam gemacht. Fr. Frank erwidert, dass die Verwaltung nur auf Grundlage einer Beschlussfassung tätig werden könne, die erst 2021 gegeben war.

AM Bickford-Novoselac erläutert den Grund für die Ablehnung des Haushaltsbegleitbeschlusses der Fraktion SPD & FW und spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Konzept zur schrittweisen Anhebung der Förderung aus. 

AM Kerlin bemängelt, dass eine eingehende Beschäftigung mit den Haushaltsbegleitbeschlüssen aufgrund kurzfristigen Eingangs nicht möglich gewesen sei. Er spricht sich ebenfalls für eine mittelfristige Erhöhung und Definition des Förderzwecks aus, um den Musikschulen Planungssicherheit zu geben und Gewissheit über zu erreichende Ziele zu erlangen.      

Zur Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zur konstruktiven Zusammenarbeit sprechen AM Prüß, AM Bauer und AM Bickford-Novoselac.

AM Schulze begründet den Antrag. Fr. Senatorin Frank verliest Auszüge des Beschlusstextes der VO/2021/10544, welche von der Verwaltung entsprechend umgesetzt wird und in der dargestellt wurde, wie hoch der städtische Zuschuss für die Musikschulen ausfallen müsste. Würden alle festangestellten Beschäftigten der Musikschulen analog zum TVöD entlohnt, müsste der städtische Zuschuss um bis zu 800.813,33 Euro erhöht werden. AM Bickford-Novoselac stellt dar, dass der Beschluss VO/2021/09883 seines Erachtens nicht aufgehoben worden sei. AM Stabe wiederholt seinen Vorschlag, den TOP zu vertagen. Es herrsche Einigkeit über das Ziel der Anhebung der Musikschulförderung, die Maßnahmen zur Zielerreichung seien jedoch zu klären.

Hr. Otte spricht zur Bereitschaft, Budgetverträge incl. Zielvorgaben abzuschließen und macht im Zusammenhang mit der Kulturentwicklungsplanung die Relevanz der Musikschulen als etablierte Institutionen deutlich.

Fr. Senatorin Frank stellt klar, dass der Mitteleinsatz für den Haushalt 2024 bereits beschlossen worden sei und weist darauf hin, dass Lösungsmöglichkeiten mit Vorschlägen verbunden sein sollten, welche kurzfristigen Mittel in Anbetracht des defizitären Haushaltes verwendet werden sollen. Fr. Frank spricht zum Kulturentwicklungsplan, der Anhaltspunkte für den Einsatz von Fördermitteln geben soll.   

 

AV Stolzenberg lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
beschließt einstimmig den TOP 6.1 zu vertagen. 

    


Beschluss:

1. Der Beschluss vom 28.09.2023 des Haushaltsbegleitbeschluss von SPD&FW, Pkt. 7, 2. Absatz wird aufgehoben (siehe VO 2023/12437-01-01, Punkt 7).
 

Es gilt weiterhin der Beschluss vom 25.11.2021 (VO/2021/10544) „Ab 2023 ist eine jährliche Anpassung der Fördersumme in Höhe der Tarifsteigerung im TVöD im Zuge der Haushaltsanmeldungen vorzusehen“.
 

2. Mit der Musik- und Kunstschule sowie der Musikschule der Gemeinnützigen sind Gespräche zu führen, mit dem Ziel, den jährlichen Zuschuss durch die Hansestadt Lübeck so zu erhöhen, dass den Lehrkräften Gehälter gem. TVöD VKA gezahlt werden können.
 


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum