Auszug - Mündlicher Bericht (Kulturbüro): Sachstand zum Verfahren Förderung freie Theater  

5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Fr. Jakubczyk stellt den Verfahrensvorschlag zum Umgang mit den zusätzlichen Mitteln zur Förderung der freien Theater vor [200.000 €; VO/2023/12437-09-02]. Für die bereits institutionell geförderten Theater Taschenoper, Theater Combinale und Theater am Tremser Teich ist angedacht, die Förderquote der Hansestadt Lübeck der Förderquote des Landes (ca. 20 %) anzugleichen. Hierfür sollen 140.000 € aufgewendet werden. Die verbleibenden 60.000 € sollen als zusätzliche Projektfördermittel für freie Theater aufgewendet werden. Perspektivisch ist auch denkbar, mit diesen Mitteln weitere Einrichtungen institutionell zu fördern.

Hr. Dr. Junghans erkundigt sich, ob es über die Förderquote des Landes hinaus abstrakte Kriterien für die Berechnung gibt. Hierzu antworten Fr. Jakubczyk und Fr. Frank, dass eine umfassende Bewertung anhand von Kriterien wie den strukturellen Personal- und Sachkosten in der Kürze der Zeit nicht möglich sei und daher der rechtlich sichere Vorschlag der Orientierung an der Landesförderung gemacht werde.

AM Stolzenberg merkt an, dass im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung Kriterien und Regularien entwickelt werden können. Fr. Frank ergänzt, dass auch weiteren Theatern ein Förderwille in Form der Projektförderung signalisiert wird und dies ein Einstieg in eine mögliche institutionelle Förderung sein könne. Hr. Dr. Junghans und Fr. Jakubczyk sprechen zur Berücksichtigung von Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen. Auf Nachfrage von Hr. Kerlin erläutert Fr. Jakubczyk, dass für die Projektförderung Theater antragsberechtigt seien, die keine institutionelle Förderung erhalten.

 

Fr. Jakubczyk berichtet ferner, dass die zusätzlichen Mittel für das Kulturbüro [insgesamt 200.000 €; VO/2023/12437-02-01, Ziffer 4.10] der Projektförderung und dem damit einhergehenden bekannten Antragsverfahren zugerechnet werden. Fr. Frank ergänzt, dass für die im Beschluss definierte Förderung von Veranstaltungen der Soziokultur und der Kleinkunst viele Akteure eingebunden werden sollen (z.B. gemeinnützige Vereine, Nachbarschaftsbüros, VHS, Stadtteilbibliotheken, Jugendfreizeiteinrichtungen, Initiativen, etc.). Über weitergehende Überlegungen werde der Ausschuss informiert. Auf Nachfrage von AM Bickford-Novoselac erklärt Fr. Jakubczyk, dass Fr. Markmann als Kulturvermittlerin in die Prozesse eingebunden ist. AM Stolzenberg, Fr. Jakubczyk und Fr. Frank sprechen zur Bekanntmachung der städtischen Förderangebote. 

 Der Ausschuss erklärt sich mit den Vorschlägen einverstanden.