Auszug - Aktueller Stand "Neues Buddenbrookhaus"  

5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.1.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

AM Stolzenberg fasst den Beschluss der Bürgerschaft vom 30.11.2023 zusammen [VO/2023/12588-01-01-02].     

Fr. Senatorin Frank berichtet über die Umsetzung des Beschlusses. Man gehe nun in den Austausch mit den Planer:innen, um den Zeitaufwand für die Umplanung einzuschätzen. Gespräche mit der IB.SH seien geplant, um eine Genehmigung der Änderung zu erzielen. In Absprache mit der Bürgermeisterkanzlei soll, sofern die relevanten Informationen rechtzeitig vorliegen, vor der nächsten Sitzung der Bürgerschaft der eingerichtete Begleitausschuss zum Vorhaben „Neues Buddenbrookhaus“ für eine eingehende Vorabinformation einberufen werden.

 

AM Stolzenberg und Fr. Senatorin Frank sprechen zu einer Baustellenbesichtigung durch den Fördermittelgebenden. Fr. Frank erläutert das Förderverfahren; durch die IB.SH werde nur eine baufachtechnische Prüfung durchgeführt. Hr. von Stockhausen ergänzt, dass vor Kurzem eine Baustellenbesichtigung mit der IB.SH durchgeführt wurde.
AM Dr. Junghans stellt in Frage, ob es um eine wesentliche Änderung handelt und ob die Hansestadt Lübeck als Fördermittelempfängerin diese Änderung selbst als wesentlich betrachten solle vor dem Hintergrund des gleich bleibenden Förderzwecks. Fr. Frank stellt klar, dass das Erdgeschoss wegen Rettungs- und Fluchtwegen in reduziertem Umfang als Ausstellungsfläche nutzbar sein werde und dass die Abweichung von einem genehmigten Bauantrag nach bisherigen Informationen eine wesentliche Änderung im Sinne der Zuwendungsvoraussetzungen darstelle.

 

Fr. Prüß bittet Hr. Stolzenberg im Hinblick auf die Bewertung des Bürgerschaftsbeschlusses zwischen der Rolle als AV und AM zu differenzieren. Fr. Prüß stellt ferner klar, dass bereits geringe Änderungen zu einer neuen Baugenehmigung führen können. AM Kerlin erkundigt sich, welche Konsequenzen die Umplanung für den Keller und das geplante Konzept der Museumspädagogik hat. Fr. Frank verweist auf die laufende Klärung mit den Planer:innen und hält die ursprünglich geplante Nutzung vor dem Hintergrund der Wegeführung für schwer umsetzbar. AM D’Amico stellt ebenfalls in Frage, ob eine neue Baugenehmigung eine erhebliche, wesentliche Änderung darstellt, da der Förderzweck nicht berührt werde. Fr. Frank verweist auf die Nebenbestimmungen zur Landeshaushaltsordnung, die die Mitteilungspflichten und Ermessensspielräume regeln. AM Stolzenberg regt an, dem Fördermittelgebenden die Bedeutung des Vorhabens aus fachlicher Sicht nachvollziehbar darzulegen.