Auszug - Antrag der Fraktion SPD&FW: Mieterschutz stärken - kommunale Mieter:innenberatungsstellen schaffen!   

5. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 05.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:44 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12461 Antrag der Fraktion SPD&FW: Mieterschutz stärken - kommunale Mieter:innenberatungsstellen schaffen!
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Voht und Frau Gröschl- Bahr begründen den Antrag und werben für die Zustimmung zum Antrag.

Herr Voht verweist auf die redaktionelle Änderung im 1. Satz des Antrags, dass es „September 2024“ heißen muss.

 

Herr Müller begrüßt den Antrag.

 

Frau Akyurt erklärt für die CDU, den Antrag abzulehnen.

Weiter sprechen Frau Senatorin Steinrücke, Herr Müller-Lornsen, Frau Prüß sowie Frau Siegenbrink, die eine Vertagung vorschlägt, um einen neue gemeinsamen Antrag zu erarbeiten.

 

Herr Müller beantragt eine Unterbrechung von 5 min. Die Sitzung wird von 18:07 Uhr bis 18:15 Uhr unterbrochen.

 

Herr Voht erklärt sich einverstanden, den Antrag bis zu Februar-Sitzung zu vertagen, damit ein gemeinsamer Antrag erarbeitet werden kann.

 

Die Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den Antrag zu vertagen..


Beschluss:

 

Der Bürgermeister möge bis zur Haushaltssitzung im September 2023 berichten, welchen Umfang an Personalstellen und Sachmitteln es bedarf, um eine städtische Mieter:innenberatungsstelle zu schaffen. Eine Tandem-Lösung aus Verwaltung und einem externen Träger, ähnlich der Koordinierungsstelle Ehrenamt, ist als Variante vorzuschlagen.

Zielsetzung soll eine kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um das Wohnraummietrecht sein, sowie Unterstützung bei der Suche nach anwaltlicher Beratung in Sachen des Mietrechts. Die Beratung soll beispielsweise folgende Themen umfassen:

  • Mieterhöhung / Mietpreis
  • Betriebskosten / Heizkosten
  • Kaution
  • Kündigungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Konflikte zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen
  • Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Vermieter:innen
  • Spezielle Beratung für junge Mieter:innen unter 26 Jahren mit deren spezifischen Bedarfen


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

Der Antrag wurde vom Ausschuss einstimmig vertagt.