Auszug - Anwendung des Deutschlandtickets im Geltungsbereich des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) der Hansestadt Lübeck und der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH  

7. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 04.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12735 Anwendung des Deutschlandtickets im Geltungsbereich des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) der Hansestadt Lübeck und der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bahr, Oliver
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Bericht:


Vorbemerkung

Mit der Vorlage VO/2023/12414 wurde bereits darüber informiert, dass die Hansestadt Lübeck das Deutschlandticket bis zum Jahresende 2023 anwenden und auch die finanziellen Ausgleichsleistungen an die Stadtwerke Lübeck mobil weiterleiten wird.

 

Am 06.11.2023 haben sich Bund und Länder auf die Fortführung des Deutschlandtickets verständigt. Um den öffentlichen Personennahverkehr künftig noch attraktiver zu machen, wollen Bund und Länder es gemeinsam weiterentwickeln, vereinfachen und digitaler machen.

 

Der Bund wird sich wie vereinbart auch im kommenden Jahr zur Hälfte an den Kosten beteiligen und 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zusätzlich sollen die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden und nicht verbrauchten Mittel für 2024 eingesetzt werden. Die Verkehrsministerkonferenz wird außerdem einen Vorschlag zur Fortführung des Deutschlandtickets ab 2024 erarbeiten. Auf dieser Grundlage werden sich Bund und Länder darüber verständigen, wie das Ticket in Zukunft finanziert und der Ticketpreis gestaltet wird.

 

Aus formellen Gründen wird ein erneuter Bericht für den Zeitpunkt ab dem 01.01.2024 benötigt damit die Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets im Geltungsbereich des öDA der Hansestadt Lübeck sowie die Beachtung der weiteren Voraussetzungen zum Mittelerhalt mittels gesellschaftsrechtlicher Weisung an die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH erfolgen kann.

 

In dem Bericht wird jetzt auf eine zeitliche Befristung verzichtet sofern eine vollständige Finanzierung des Deutschlandtickets durch Bund und Länder garantiert ist.

 

Anlass

Um den lfd. Eckwicklungen Rechnung zu tragen bestätigt und bekräftigt die Hansestadt Lübeck weiterhin die Vorgabe zur Anerkennung und Anwendung des Deutschlandtickets im Rahmen des Schleswig-Holstein-Tarifs als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 bis aus weiteres, sofern ein Ausgleich der Mindereinnahmen vollständig sichergestellt ist. Die Vorgabe ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG), den bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen sowie § 4 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 6 des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA).


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum