Auszug - Anfrage von Frau Janina Simone Pekrun - Assistenzhunde  

2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 2.5
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12476 Anfrage von Frau Janina Simone Pekrun - Assistenzhunde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Die Anfragen sowie die Nachfrage werden von Senatorin Steinrücke wie folgt beantwortet.

1.    Welche Möglichkeiten sieht die Hansestadt Lübeck, die Barrierefreiheit für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu erhöhen, wenn diese Menschen durch einen Assistenzhund, einen sogenannten ausgebildeten PSB-Hund im Sinne des §12e BGG und der AHundV, dauerhaft begleitet werden (Regelung von Zutrittsrechten in Praxis von medizinischen und Heilberufen, Lebensmitteleinzelhandel, klare Regelung bei Benutzung des ÖPNV)?

Antwort:  Bei Hundeführern von anerkannten, nach der bundesweit gültigen Assistenzhundeverordnung zertifizierten, ggf. gekennzeichneten Assistenzhunden sind uns keine „Barrieren“ bekannt.

Es gab in der Vergangenheit leider einige Irritationen seitens der (offensichtlich ungeschulten) Security hinsichtlich Zutritt zu Bürgerbüros, diese sind jedoch ausgeräumt worden. Der Zugang zu allen Gebäuden der HL ist mit diesen Hunden erlaubt.

Hinsichtlich den Zutrittsrechten im Handel, Gewerbe wie auch Arztpraxen, sind an uns keine konkreten Beschwerden herangetragen worden.

Dem Behindertenbeirat (wie auch der Geschäftsstelle) sind weiterhin konkret keine namentlich genannten Geschäfte, Ärzte, Institutionen etc. bekannt, bei denen Probleme aufgetaucht wären.

  1.       Wie wird die Stadt Lübeck die durch die Neuformulierung des BGG und der AHundV und damit einhergehende Gleichstellung aller Assistenzhunde in der Hundesteuerverordnung  insbesondere im Hinblick auf die Steuerbefreiung nicht nur für Menschen mit körperlichen Einschränkungen sondern auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen - berücksichtigen?

Antwort: Angesprochen ist die Neuformulierung des Behindertengleichstellungsgesetzes in Verbindung mit der Assistenzhundeverordnung an, in Bezug auf die Hundesteuer(Satzung) der HL. Hinsichtlich der/einer Hundesteuer(Satzung) haben Städte und Kommunen komplette Handlungsfreiheit. Die bestehende Hundesteuersatzung der HL (Anlage) wurde 2020 beschlossen, sieht für eine Steuerbefreiung die genannten Merkzeichen im Behindertenausweis als Grundlage an, kann aber von der Politik geändert werden

Nachfrage von Frau Pekrun: Wäre die Erstellung einer Broschüre, die im allgemeinen über Hygienebestimmungen, Zutrittsrechten, Duldungsgebot offiziell informiert, Schulungen von Amtsträger:innen, Lehrkräften etc. sowie ggf. öffentliche Informationsveranstaltungen oder auch intensivere Beteiligung am Projekt Pfotenpiloten denkbar, um weiterhin für die Thematik zu sensibilisieren.

Antwort: Die Zutrittsrechte zur Verwaltung sind gewährleistet. Das Führen eines „Labels“ ist kein Garant für grenzenlose Barrierefreiheit.

Zur Erstellung und der Frage zu einer „Broschüre“ bliebe nur erneut zu erwähnen, dass der Geschäftsstelle keine konkreten Beschwerden bekannt sind.