Auszug - Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck  

1. Sitzung des Werkausschusses EBL (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2023/12191 Grundsätze für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Rehberg, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Helzel kritisiert die Formulierung „angemessene Berücksichtigung“ als schwammig. Herr Senator Hinsen gibt dazu Ausführungen.

Herr Wisotzki lässt sich von Herrn Thyen Fragen zu den Klimafolgekosten erläutern.

Herr Zahn erläutert, dass sich die EBL einst für eine Untersuchung zur Klimaneutralität be­worben haben und dafür auch Fördermittel erhalten hatten. Schon damals habe der WA das für sehr positiv befunden, weil die EBL diesbezüglich bereits sehr viel unternehmen.

Herr Dr. Koß lässt sich von Herrn Thyen erläutern, ob vorhandene Fahrzeuge nicht auch elektrisch nachgerüstet werden können. Herr Thyen erläutert, warum das verworfen wurde: (Fahrzeuge müssen lfd. ersetzt werden, sehr kostenintensiv, Zeitplan werde damit nicht frü­her erreicht werden, Verzettelung). Herr Zahn verweist darauf, dass der WA dazu schon ein­mal diskutiert habe.

 

Herr Dr. Koß beantragt, dass unter Punkt 4. im Beschlusstext das Wort „möglichst“

gestrichen wird.

 

Herr Thannhäuser fragt, ob bei Dienstleistern (z.B. Klärschlammtransporten) auf deren Kli­maneutralität geachtet werde. Herr Thyen führt aus, dass der derzeitige Vertrag noch bis 2026 laufe. Danach jedoch werde, wenn rechtlich möglich, dies in Ausschreibungen einzu­bringen, künftig auch darauf geachtet.

Herrn Heidemann erläutert Herr Thyen, dass es kein Problem mit weniger Zuladung auf den Fahrzeugen wg. der schweren Batterien gebe aufgrund der möglichen Sonderauflastung.

Herr Röttger bezweifelt, dass die Batterieleistungen im Winter für eine lückenlose Müllabho­lung ausreichen werden und wünscht sich, dass vorsichtshalber ein Dieselfahrzeug für alle Fälle vorgehalten werde. Herr Thyen weist darauf hin, dass die Elektrotechnik große Ent­wicklungssprünge gemacht habe und noch viel schneller voranschreiten würde.

 

Herr Zahn lässt in der Runde über den o.a. Antrag von Herrn Dr. Koß (Streichung des Wortes „möglichst“ im Punkt 4. des Beschlusstextes der Vorlage) abstimmen. Es wird einstimmig da­für gestimmt.

 

Mit dieser Änderung beschließt der Werkausschuss die Vorlage einstimmig.
 


 

 

 

 

Beschluss:


Für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) gelten folgende Grundsätze:

 

  1. Bei jeder zukünftigen Fahrzeugbeschaffung bei den EBL muss geprüft werden, ob klimafreundliche Alternativen erhältlich sind.
  2. Die Entscheidung hat unter Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erfolgen. Klimafolgekosten sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
  3. Im Zweifel ist der klimafreundlichen Alternative der Vorzug zu gewähren.
  4. Ziel ist, die Umstellung des Fuhrparks auf klimaneutrale Antriebe bis spätestens 2040 möglichst abzuschließen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

in abgeänderter Form

als Empfehlung

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum