Auszug - Dringlichkeitsantrag: BfL - "Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere"  

33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/11838 Dringlichkeitsantrag:
BfL - "Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Ulrich, Lars
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag wurde vor Eintritt in die Tagesordnung der 38. Sitzung der Bürgerschaft zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen.

 

Herr Hinsen erläutert, der Antrag sei in sich nicht schlüssig und gibt die Empfehlung sich fachlichen Rat beim Stadtwald zu holen und danach den Antrag ggf. neu zu stellen. AM Zahn plädiert für Ablehnung, Herr Baeskow habe in der Februar-Sitzung ausführlich berichtet. AM Blum hat keine Anmerkungen zu dem Antrag.
 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, die Bürgerschaft möge beschließen,

 

auf städtischen Liegenschaften nur noch sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere zu errichten. Außerdem mögen weiterhin neue Regeln für die Errichtung auch privater Zäune erstellt werden:

• Zäunung nur solange beibehalten, wie sie ihren Zweck erfüllt.

• Umzäunte Flächen sollten zwischen ihnen zaunfreie Passagen von mind. 20 m Breite offenlassen, um beispielsweise einen Wildwechsel zu ermöglichen. Wildtiere scheuen sich oft, enge Durchgänge zu benutzen. Mehrere umzäunte Parzellen nebeneinander können ganze Landschaften für Wildtiere unbenutzbar machen.

• Zäune müssen regelmäßig und in ihrem gesamten Verlauf kontrolliert werden.

• U-förmige Grundrisse und spitze Winkel sind zu vermeiden, da sie die Flucht eingedrungener Wildtiere (Rehe, Hirsche, Gämsen) verhindern.

• Zäune in den Farben blau-weiß und schwarzgelb und solche mit eingeflochtenen (blauen) Warnbändern oder mit Flatterbändern, sind den für das Wildtierauge schlecht sichtbaren Zäunen in Orange, Rot oder Gelb und solchen ohne Warn- oder Flatterbänder vorzuziehen.

Dies ist bei Erst- und Ersatzbeschaffungen unbedingt zu beachten.

• Stirbt ein Tier in einem nicht fachgerecht montierten/verwendeten Zaun, kann der Eigentümer des Zaunes wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangt werden.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum