Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen:  

54. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

6.1.1 Verkehrsführung und - Sicherheit an den Lübecker Kreisverkehren (Herr Ramcke) 5.660

 TOP 6.2.4 am 17.05.2021 VO/2021/10110

Die großen Lübecker Kreisverkehre (insb. Lohmühlenteller, Lindenteller, Mühlenteller, Berli­ner Platz & Gustav-Radbruch-Platz) sind wichtige Verkehrsknotenpunkte in Lübeck, die als Unfallschwerpunkten gelten, deren Verkehrsführung rechtlich z.T. nicht (mehr) zulässig ist und die insbesondere für Radfahrende ein hohes Risiko mit sich bringen. Dazu frage ich:

 

1) Hat sich die Umgestaltung des Lohmühlentellers mit Ampelanlagen aus Sicht der Verwal­tung bewährt? Ist eine Ausweitung einer ähnlichen Umgestaltung auf weitere Kreisverkehre denkbar?

 

2) Welche Planungsstand hat die künftige Gestaltung des Mühlentellers? Im Zusammenhang mit der Sanierung/ Neubau der Mühlenbrücke und der Führung des Radschnellwegs am oder in unmittelbarer Umgebung des Mühlentellers/ Ratzeburger Allee erscheint eine Umgestal­tung zwingend erforderlich.

 

3) Die Bürgerschaft hat mehrfach Beschlüsse zur Verbesserung der Situation von Radfah­renden am Lindenteller gefasst, zuletzt u.a. „SPD, CDU, FW& GAL und BM Möller: 1. AT zu "Radweg am Stadtgraben / Lindenplatz" VO/2019/07811-01“ am 29.08.2019. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?

 

Abschließende Antwort am 02.08.2021:

Zu 1.: Aus Sicht der Unfallkommission hat sich die Umgestaltung bewährt. Alle anderen Kreisverkehre, sowie auch der Gustav-Radbruch-Platz, müssen auch aus Verkehrssicher­heitsgründen, insbesondere für den Radverkehr, zeitnah überplant werden. Dabei können ebenso Signalisierungen eine mögliche Lösung sein. So ist für den Gustav-Radbruch-Platz bereits die Signalisierung der Ausfahrt aus der Roeckstraße abgestimmt worden. Mit dieser soll den immer wieder auftretenden Unfällen mit Fahrradverkehr begegnet werden.

 

Zu 2.: Der Mühlentorplatz ist seit Jahren ein Unfallhäufungspunkt. Aufgrund des sehr hohen Radverkehrsaufkommens in den Spitzenzeiten ergeben sich zum größten Teil Unfälle mit Fahrradverkehr. Auslöser sind in erster Linie die schlechten Sichtbeziehungen aufgrund des zu geringen Kreisverkehrsdurchmessers. Aus diesem Grund wurde im Frühjahr ein Ing.-Büro mit der Optimierung des Knotenpunktes beauftragt. Es werden insgesamt vier Varianten untersucht. Ziel ist es, eine Variante zu finden, die sowohl im bestehenden bzw. bei einem optimierten Brückenquerschnitt der unmittelbar angrenzenden Mühlentorbrücke leistungsfähig und verkehrssicher ist. Folgende Knotenpunktformen werden ausgearbeitet: Kleiner Kreisverkehrsplatz, Turbokreisverkehr, LSA-gesteuerter Knoten und Teilplanfreier Knotenpunkt mit Trennung der Fußnger/Radfahrenden vom Kfz-Verkehr. Eine künftige Führung eines Radschnellweges wird bei der Ausarbeitung der Varianten ebenfalls berücksichtigt. Erste Ergebnisse der Untersuchung liegen im Sommer vor und werden anschließend im Rahmen einer Beschlussvorlage präsentiert. Ziel ist es, nach Beschluss der Vorzugsvariante mit der Ausführungsplanung zu beginnen. Der Umbau ist für 2023 und 2024 vorgesehen.

 

Zu 3.: Um die angefragte Wegeverbindung wieder freizugeben, ist eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, bei der verschiedene Breiten der Stege unterhalb der Puppenbrücke betrachtet worden sind. Die Entscheidung des entsprechenden Ausbaustandards ist u.a. auch abhängig von den sonstigen Anschlüssen des Uferweges. Wenn hierzu eine Entscheidung getroffen worden ist, kann ein Planungsauftrag erteilt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.2 Bolzplatz Steinrader Weg (Frau Mählenhoff) 5.660

TOP 6.2.2 am 17.05.2021 VO/2021/10102

Auf die Anfrage vom 03.06.2019 VO/2019/07783 wurde von der Verwaltung am 17.06.2019 geantwortet, dass "die vorhandene Zaunlücke am Bolzplatz Steinrader Weg [...] mit einem selbstschließenden Tor geschlossen (wird)."

Frage: Wann wird das Tor eingebaut?

 

Abschließende Antwort am 02.08.2021:

Zwischenzeitlich ist der Einbau eines Tores beauftragt worden. Die Ausführung ist für August 2021 vorgesehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.3 Parkraum am Havemeisterweg/Steinrader Weg (Frau Mählenhoff) 5.660

 TOP 6.2.3 am 17.05.2021 VO/2021/10103

Am 17.06.2019 wurde vom Fachbereich mitgeteilt, dass "neben der Überwachung [...] natürlich auch bauliche Maßnahmen (Poller oder Zweiradbügel) denkbar (wären)", um die Parksituation zu regeln. Die Situation hat sich bisher nicht verbessert, weiterhin wird auf dem Kiesstreifen geparkt. Wann werden die oben genannten Maßnahmen umgesetzt?

 

Abschließende Antwort am 02.08.2021

Das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pollern auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen setzt eine Anordnung voraus. Diese kann aus Gründen der Gefahrenabwehr durch die Straßenverkehrsbehörde oder zum Schutz der Verkehrsflächen durch die Straßenunterhaltung ausgesprochen werden.

Die Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgt nach § 45 Abs. 9 StVO. Hier­nach sind besondere Umstände erforderlich, die diese Anordnung zwingend erfordern. Für die Anordnung von Fahrradbügeln bedarf es zudem eines Bedarfs an Abstellplätzen für Fahrräder im öffentlichen Straßenraum. Dieser Bedarf an Fahrradabstellanlagen ist in diesem Bereich jedoch nicht gegeben, da dieser Straßenabschnitt zu weit vom Bahnhof entfernt liegt. Darüber hinaus ist den dort Wohnenden überwiegend die Möglichkeit gegeben, auf den Hausvorflächen Fahrräder abzustellen.

Die Installation von Pollern im Rahmen der Gefahrenabwehr kommt hier ebenfalls nicht in Betracht, da der Bereich, der zum Parken vorgesehen ist, so eindeutig gestaltet ist, dass jede andere Parkweise eine offensichtliche Ordnungswidrigkeit darstellt. Dieser kann durch Überwachung begegnet werden.

Eine Anordnung durch die Straßenunterhaltung zum Schutz der Verkehrsflächen ist vom für die Unterhaltung der Flächen zuständigen Bereich Stadtgrün und Verkehr gepft worden. Als Ergebnis ist festzustellen, dass hierfür keine Notwendigkeit gesehen wird.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.4 rgerschaftsbeschluss zum Bau von Radwegen (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.2 am 01.03.2021 (VO/2021/09803)

Bereits im Jahr 2019 hatte die Lübecker Bürgerschaft auf Antrag von SPD und CDU den Bürgermeister beauftragt, den Radweg Travemünde - Warnsdorf (endet bislang auf OH-Seite an der Stadtgrenze) zu Ende zu bauen, einen Radweg zwischen Blankensee und Groß Grönau anzulegen und den stillgelegten Radweg unter der Puppenbrücke (sichere Umgehung des Unfallschwerpunkts Lindenplatz) instand zu setzen. Zur Bekräftigung dieses Auftrags wurde ein Jahr später der Planansatz „Um- und Ausbau von Radwegen“ im Haushalt 2021 von 2.000 TE auf 2.300 TE erhöht mit der Maßgabe, die bereits zum Haushalt 2020 beschlossenen Maßnahmen Radwege Blankensee - Grönau, Travemünde - Warnsdorf und Puppenbrücke zu beginnen. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

 

  1. Was wurde zwischenzeitlich unternommen, um die vorgenannten Baumaßnahmen zu planen, zu beauftragen und umzusetzen?
  2. Welche Kosten sind insgesamt damit verbunden?

Wann beginnen die Baumaßnahmen und wann werden sie voraussichtlich abgeschlossen sein?

 

Abschließende Antwort am 02.08.2021:

Zu 1.: Im Frühjahr wurden die Untersuchung und Planung einer Radverkehrsanlage von Blankensee nach Grönau (Seekamp) begonnen und abgeschlossen. Über das Ergebnis wird der Bauausschuss in Kürze informiert. Die Bearbeitung des Radweges Travemünde-Warnsdorf, sowie der Radverkehrsführung Puppenbrücke konnten bislang aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten nicht begonnen werden. Derzeit wird mit Priorität an der Beseitigung von Unfallhäufungsstellen gearbeitet. Hierdurch kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Projekte.

 

Zu 2.: Aus den vorgenannten Gründen können derzeit keine Angaben zu Kosten und Realisierungszeiträumen genannt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.5 rderung des Fahrradverkehrs in der Hansestadt Lübeck (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.8 am 15.02.2021 (VO/2021/09738)

Im Haushaltsentwurf 2021 waren Investitionen für den Geh- und Radverkehr in Höhe von 3,0 Mio. EUR geplant. Diese Summe wurde auf Antrag von SPD und CDU zur Förderung der Verkehrswende von der Lübecker Bürgerschaft um weitere 0,8 Mio. EUR aufgestockt. Hinzu kommt ein von der Verwaltung geschätzter Anteil von 3,8 Mio. EUR für den Geh- und Radverkehr von allgemeinen Investitionsmaßnahmen im Verkehrssektor.

Nach Mitteilung der Bundesregierung (Förderfibel auf dem Fahrradportal des Bundesverkehrsministeriums) gibt es derzeit für Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs insgesamt 17 Finanzierungs- und Förderprogramme, nach Mitteilung des ADFC Schleswig-Holstein sogar 23 Finanzierungs- und Förderprogramme.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

 

1. In welchem Umfang können die auf Antrag von SPD und CDU von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen für den Fahrradverkehr in Höhe von insgesamt 7,6 Mio. EUR durch die vorgenannten 17 bzw. 23 Finanzierungs- und Förderprogramme unterstützt werden?

2. In welchem Umfang wird eine Unterstützung der von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs voraussichtlich tatsächlich erfolgen?

3. Wurden alle genannten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten ausgeschöpft? Falls nein, warum nicht?

 

Abschließende Antwort am 02.08.2021

Zu 1. und 3.: Die Vielzahl der Fördermöglichkeiten wird bei jeder Maßnahme geprüft. Als hilfreich erweist sich die Mitgliedschaft in der rad.sh (Landesarbeitsgemeinschaft für den Rad- und Fußverkehr). Diese stellt einen Förderlotsen zur Verfügung. Darüber hinaus finden in Vorbereitung von Baumaßnahmen Gespräche mit dem jeweiligen Fördergeber statt, um die optimale Förderung zu erreichen.

 

Zu 2.: Eine genaue Anzahl an Maßnahmen kann ebenso wenig genannt werden wie ein prozentualer Anteil an den Investitionskosten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei allen Maßnahmen, bei denen ein Bezug zur Förderung des Umweltverbundes besteht, mit einer Förderung gerechnet werden kann. Dies wird bereits, soweit bekannt, bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.6 rdermöglichkeiten Radverkehr (Frau Jansen) 5.660

TOP 6.2.11 am 15.02.2021 (VO/2021/09769)

Der ADFC hat in einem Schreiben an alle Fraktionen die Übersicht „rderprogramme für den Radverkehr in Schleswig-Holstein“ geschickt. Welche Programme davon nutzt die Lübecker Bauverwaltung aktuell, in der Vergangenheit und welche sollen in Zukunft genutzt werden?

 

Abschließende Antwort am 02.08.2021

Die Verwaltung nutzt nicht nur bestimmte Förderprogramme. Stattdessen wird jede Maßnahme auf ihre speziellen Fördermöglichkeiten hin geprüft. Als hilfreich erweist sich die Mitgliedschaft in der rad.sh (Landesarbeitsgemeinschaft für den Rad- und Fußverkehr). Diese stellt einen Förderlotsen zur Verfügung. Darüber hinaus finden in Vorbereitung von Baumaßnahmen Gespräche mit dem jeweiligen Fördergeber statt, um die optimale Förderung zu erreichen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.