Auszug - Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes Auslegungsbeschlüsse   

42. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09414 Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auslegungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Haltern spricht die Beteiligung vom Bereich Stadtgrün und Verkehr hinsichtlich einer möglichen Rampe zur St. Lorenz-Brücke an, die auch seitens der Öffentlichkeit gewünscht worden sei und möchte wissen, ob es einmal dargestellt werden könne, warum dies platzmäßig nicht möglich sei.

Frau Belchhaus führt aus, dass es im Bestand eine Treppenanlage zur Brücke gebe und es darüber hinaus nicht möglich sei, vom Vorhabenträger den Bau einer sehr kostspieligen Rampe zu fordern, zumal es dort auch platzmäßig problematisch sei.

 

Herr Müller-Horn möchte wissen, was passieren werde, wenn die Verladehallen nicht zu erhalten seien.

Frau Belchhaus merkt an, dass eine Teilrekonstruktion nur in dem eng gefassten Umfang zulässig sei, wie es die Festsetzungen vorgeben. Gebäudebreite, Trauf- und Firsthöhe seien analog dem bestehenden Baukörper festgesetzt. Zur Qualitätssicherung wurde im Zuge des Fassadenwettbewerbs die zukünftige bestandorientierte Gestaltung der Güterhalle definiert.

 

Herr Müller-Horn führt aus, dass diese 400m langen Hallen denkmalswert, aber nicht als Denkmal geschützt seien und regt an, dass dort städtebaulich kein Bauland entstehen dürfe, wenn eine Sanierung ausgeschlossen sei.

Frau Belchhaus erklärt, dass eine Sanierung oder Teilrekonstruktion immer die erste Wahl vor einer vollständigen Rekonstruktion sei.

 

Frau Haltern spricht die Einwände der DB AG unter Punkt 11 an, dass hier seitens der Hansestadt Lübeck bahneigene Flächen überplant würden und möchte wissen, ob es hierzu weitere Abstimmungsgespräche gegeben habe, welche auch schriftlich festgehalten wurden.

Frau Belchhaus erläutert, dass eine Einigung zwischen der DB AG und dem Entwickler erfolgt sei.

Frau Hagen ergänzt, dass es bereits vor Jahren der Wunsch der DB AG gewesen sei, diese Flächen zu veräußern. Hierzu wurde seitens der Hansestadt Lübeck Verlässlichkeit eingefordert.

 

Herr Howe führt aus, dass es zu einer Vergrößerung der Grünflächen kommen müsse, wenn die bereits angesprochenen Verladehallen abgängig seien.

 

Herr Pluschkell regt an, dass bei einer Sanierung der dortigen Hallen verbindlich festgelegt werde, dass dort Gründächer entstehen müssten.

Frau Belchhaus erklärt, dass bei den dortigen Neubauten Gründächer generell festgesetzt seien. Im Fassadenwettbewerb wurde das Gründach auf dem Güterschuppen erörtert. Von den Preisrichtern wurde mehrheitlich das Bitumendach bevorzugt, da dieses zu dem ursprünglichen Erscheinungsbild gehöre. Sollte dem Votum gefolgt werden, könne eine Befreiung von der Gründachfestsetzung geprüft werden, wenn diese durch eine andere klimaschützende Maßnahme ausgeglichen werde. Das Vorgehen könne im weiteren Verfahren dem Bauausschuss vorgestellt und erörtert werden.

 

Herr Leber teilt mit, dass er anhand der Anmerkungen den Eindruck habe, dass die Hallen abgängig seien, obwohl er der Meinung sei, dass lediglich das Dach ausgetauscht werden müsse.

Frau Belchhaus führt aus, dass es das erste Ziel sei, die Substanz zu erhalten, ggf. durch eine Teilrekonstruktion, der aktuelle Zustand werde momentan noch untersucht.

 

Herr Howe merkt an, dass es auch bei einer Rekonstruktion ein Gründach geben müsse.

 

Herr Pluschkell spricht den ökologischen Ausgleich an, der teilweise außerhalb des Stadtteils St.-Lorenz-Süd stattfinde und regt an, dass die Verwaltung mit aufnehmen solle, dass die Ausgleichsmaßnahmen zum großen Teil hier im Stadtteil stattzufinden haben.

 

Frau Belchhaus erläutert, dass es beim ökologischen Ausgleich immer wichtig sei, was ausgeglichen werden müsse. So sei der Ersatz von Trockenrasen nur auf einer entsprechend großen und geeigneten Flächen möglich, eine solche Fläche sei in Lübeck schwer zu finden und in St. Lorenz Süd nicht vorhanden. Eine Kompensation durch beispielsweise Baumpflanzungen sei hingegen nicht zielführend.

 

Herr Dr. Brock spricht den Konflikt mit der DB AG an und würde hierzu gerne berichtet haben, wie der momentane Sachstand hierzu sei und welche Möglichkeiten es zur Behebung dieses Konfliktes gebe.

Frau Belchhaus führt aus, dass der Konflikt ausgeräumt sei, und dass momentan der Freistellungsbescheid mit der DB AG vorbereitet werde.

 

Herr Lötsch beantragt eine Vertagung der Vorlage zur Klärung der Fragen im Zusammenhang mit den Verladeschuppen, einer möglichen Bedachung und den Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Stadtteils, auf die Sitzung am 07.12.2020.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 07.12.2020.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Lüftungspause (16:53 Uhr)