Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der stellv. Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet um 16:04 Uhr die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

Der stellv. Vorsitzende verpflichtet das stellvertretende rgerliche Ausschussmitglied Fr. Burakowski (Bündnis 90 / Die Grünen) mit den Worten: „Hiermit verpflichte ich Sie gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein.“

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:

 

NEU - TOP 5.3 / VO 2020/09439

Beschlussvorlage "Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 350.000 Euro für das Jahresprogramm 2021 der LÜBECKER MUSEEN"

 

Der Ausschuss stimmt einstimmig der Ergänzung der Tagesordnung um TOP 5.3 unter Bejahung der Dringlichkeit zu.

 

NEU - TOP 5.4 / VO 2020/09391

Beschlussvorlage "Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles"

 

AM Petereit beantragt die Vertagung des TOP 5.4, da bis zur Sitzung nicht ausreichend Zeit gewesen sei, sich eingehend mit dieser Vorlage zu beschäftigen. Der stellv. Vorsitzende lässt über den Antrag der Vertagung abstimmen: Der Ausschuss stimmt der Vertagung mehrheitlich zu.

 

Der stellv. Vorsitzende bittet AM Burkard, die Dringlichkeit seines Antrags unter TOP 6.2 und TOP 6.3 zu erläutern. Bevor AM Burkard die Dringlichkeit unter TOP 6.2. begründet, weist er darauf hin, dass er mglw. aufgrund eines Nebenjobs bei die BECKER MUSSEEN befangen sein könnte und bittet den Ausschuss, darüber zu entscheiden. Aus Sicht des stellv. Vorsitzenden liege keine Befangenheit vor. Der Ausschuss schließt sich seiner Auffassung an. AM Burkard führt aus, dass vor dem Hintergrund jüngster Ereignisse in Nizza, Paris und Wien, die das Auseinanderdriften der Kulturen begünstigen, die Förderung des interkulturellen Dialogs und der Begegnungen umso wichtiger seien, um ein gewaltfreies Zusammenleben in den Städten und Gemeinden zu ermöglichen und die wechselseitige Akzeptanz zu verstärken. Es brauche eine neue Kompetenz, die jedem/jeder befähige, mit Kulturen angemessen umzugehen. In diesem Kontext erfüllen Künste eine unverzichtbare soziale Funktion, da sie Begegnungen erleichtern und befördern. Aktuelle Ausstellungen in der Kunsthalle St. Annen (Manaf Halbouni) und im Günter Grass-Haus (Orhan Pamuk) seien Schritte in diese Richtung.

Der stellv. Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit des TOP 6.2 abstimmen:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

TOP 6.2

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

11

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Hr. Bgm. Lindenau weist darauf hin, dass bei Vorlagen mit besonderer Dringlichkeit, ausdrücklich die Dringlichkeit besonders zu begründen sei und nicht der Inhalt des Antrags.

 

Zur Dringlichkeit von TOP 6.3 führt AM Burkard aus, dass Kunst, Kultur und die ästhetische Erfahrung Menschenrechte seien und jedem/r dieses Recht gewährt werden müsse. Hierfür setze sich besonders der Verein KulturTafel Lübeck e.V. ein. Die Hansestadt Lübeck solle, auch vor dem Hintergrund der herausfordernden Corona-Situation, die KulturTafel Lübeck dauerhaft finanziell und strukturell unterstützen.

 

AM Petereit hält zur Dringlichkeit eine Gegenrede. Ein gleichlautender Antrag von der Fraktion DIE LINKE (VO/2020/09154-11) sei bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen Ende Sept. dieses Jahres gestellt worden, der abgelehnt worden sei. Er stelle die Dringlichkeit infrage, da über demselben Gegenstand bereits abgestimmt worden sei.

Der stellv. Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit des TOP 6.3 abstimmen:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

TOP 6.3

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

11

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Erweiterung der Tagesordnung um den Antrag unter TOP 6.2. und TOP 6.3: Im Wege der Dringlichkeit wurde mangels Erreichen der erforderlichen 2/3-Mehrheit abgelehnt.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist.

 

Er lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP 9.1 abstimmen:

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit der nichtöffentlichen Beratung des TOP 9.1 zu.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung der Tagesordnung. Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.