Auszug - AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Anfrage zu VO/2020/09090 - 2. Satzung zu Änderung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014  

38. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 07.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09282 AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Anfrage zu VO/2020/09090 - 2. Satzung zu Änderung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Anfrage:

1. Wieso hat der Ausschuss keine Kenntnis von dem Gerichtsverfahren?

 

2. Wieso konnte die Rechtswidrigkeit der Satzung nicht vor der mündlichen Verhandlung festgestellt werden, war die Rechtsprechung uns nicht bekannt? Wieso führen wir Verfahren zur Verteidigung offensichtlich rechtswidriger Bescheide?

 

3. Wieso ist der Ausschuss in Kenntnis des Bürgerschaftsbeschlusses nicht darüber informiert worden, dass derartige Verfahren laufen mit der Frage, ob diese tatsächlich geführt werden sollen?

 

4. Wann ist der aktuelle Stand der Satzung beschlossen worden und wieso empfiehlt der Bereich Recht einen Beschluss über eine rechtswidrige Satzung?

 

Zu Erläuterung: Nach der Vorlage dürfte es sich nicht um eine überraschende Rechtsmeinung des Gerichtes handeln. Ebenso wenig scheint vor dem OVG mit einer abweichenden Entscheidung zu rechnen sein. Die diskutierten Grundsätze sind seit Jahren Grundlage des Straßenausbaubeitragsrechtes.

 

 

Herr Johannsen beantwortet die Fragen folgendermaßen:

Antwort zu Frage 1:

Es handelt sich hierbei um Verwaltungsbescheide im normalen Verwaltungsverfahren, welche bisher noch nie mitgeteilt worden sind.

 

Antwort zu Frage 2:

2014 wurde eine neue Beitragssatzung beschlossen. Die Satzung zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge ist nicht rechtswidrig. 2017 wurde erstmalig die Beitragserhebung zur Regenentwässerung nach dem Einheitswert in einem Gerichtsverfahren vorgetragen. Es hat drei Jahre gedauert bis das Verwaltungsgericht eine Rechtsprechung geschaffen hat. Es handelt sich hierbei um grundsätzlich um  Landesrecht, welches sich nach dem KAG richtet. Weiter besteht ein Beitragserhebungsgebot. Vom VG Schleswig gab es hierzu bisher keine Rechtsprechung. Es war seitens der Verwaltung eine klare Linie erwünscht.

 

Antwort zu Frage 3:

Es geht hier nicht um die generelle Beitragserhebung, sondern nur um einen kleinen Part (Abrechnung bei Regenwasserleitungen). Im Übrigen ist die die Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rechtmäßig. Derzeit sind noch ca. 1.1 Millionen Euro Straßenausbaubeiträge zu erheben. Von der Rechtsprechung erfasst werden allerdings nur drei Maßnahmen.

 

Antwort zu Frage 4:

2014 gab es diese Rechtsprechung in Schleswig-Holstein noch nicht. Daher ging die Verwaltung davon aus, dass weiter mit dem Einheitswert verfahren werden könne, was ein guter Ansatz auch für die Betroffenen sei. Drei Jahre später wurde scheinbar eine andere rechtliche Auffassung entwickelt. Es gibt auch heute noch Bundesländer in denen mit dem Einheitswert gerechnet wird. Es wurde in der Bürgerschaft beschlossen ab 2019 keine Straßenausbeiträge zu erheben. Es können nur noch Baumaßnahmen bis 2018 erhoben werden, welche bis 2022 abgerechnet sein müssen. Zu Abrechnung der drei betroffenen Maßnahmen ist aber eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung erforderlich

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum