Auszug - Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder  

7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:07 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Frau Weiher gibt bekannt, dass der Senat in Abstimmung mit dem Bürgermeister vor dem Hintergrund der zunehmenden Anfragen in den Fachausschüssen ein einheitliches Vorgehen zur Beantwortung der Anfragen vereinbart habe. Mündliche Anfragen sowie kurzfristig eingereichte schriftliche Anfragen  werden zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet. Schriftliche Antworten durchlaufen vorab den Senat. Frau Weiher erklärt den Hintergrund dieser Regelungen mit einer Sicherstellung der sachlichen Klarheit und der Qualität der Antworten. Diese Vorgehensweise sei ab dieser Sitzung gültig.

 

Herr Kerlin (FDP) meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Herrn Kerlin widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht.

Herr Kerlin fragt, welche zeitliche Vorlaufzeit für eine schriftliche Anfrage gegeben sein muss, damit sie direkt in der nächsten Sitzung behandelt werde. Frau Weiher antwortet, dass der Zeitraum bis zur nächsten Sitzung drei Wochen betragen sollte. Daraus ergibt sich aber kein direkter Anspruch auf Beantwortung, da es auch auf das Ausmaß der Anfrage ankäme.

 

Anmerkungen außerhalb der Niederschrift: Die Anfrage muss drei Wochen vor Ausschuss­sitzung in Allris eingestellt sein.