Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

12. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:31 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Sicherheit des Radverkehrs in der Hansestadt (Herr Leber) – 5.610

 TOP 5.2.2 am 17.12.2018

Lübeck hat sich aufgemacht den Radverkehr zu verbessern. Nahezu alle Fraktionen wollen den Radverkehr stärken und die bestehende Infrastruktur verbessern.

Doch wo setzt man die Prioritäten? Ein Ansatz könnte die Radverkehrssicherheit sein.

Deshalb die folgenden Fragen. Wie sicher ist das Radfahren wirklich in der Hansestadt?

 

Die Verwaltung wird gebeten aktuelle Zahlen zu den folgenden Fragen rund um die Thematik Radverkehrssicherheit zu veröffentlichen.

  1. Wie entwickelt sich der Radverkehr in Lübeck? Sind mehr Bürger mit dem Rad unterwegs?
  2. Wie entwickeln sich die Unfallzahlen in der Hansestadt? Wie viele Unfälle gab es?
  3. Wie viele Verletzte gab es? Wie viele davon waren Schwerverletzte? Gab es Todesfälle?
  4. Gibt es in bestimmten Bereichen signifikante Veränderungen gegenüber den Vorjahren?
  5. Wo lagen die Unfallschwerpunkte?
  6. Welche Stadtteile gelten als besonders sicher / welche als besonders unsicher?
  7. Welche Verkehrsteilnehmer waren die Hauptunfallverursacher?
  8. Was waren die Hauptunfallursachen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.03.2019:

Basierend auf die Rückmeldung der Polizei werden die folgenden Angaben gemacht und darauf hingewiesen, dass die statistisch belegbaren Zahlen für 2018 voraussichtlich Ende März mit Veröffentlichung des Landes-Verkehrssicherheitsberichts erscheinen.

 

Wie entwickelt sich der Radverkehr in Lübeck? Sind mehr Bürger mit dem Rad unterwegs?

Im Jahre 2010 ist der Radverkehrsanteil an den täglichen Wegen mit 17% festgestellt worden. Aktuell sind es jetzt 20%.

 

Wie entwickeln sich die Unfallzahlen in der Hansestadt? Wie viele Unfälle gab es?

Nach einem Rückgang der registrierten Radunfälle 2017 (506 Unfälle) zeichnet sich für 2018 ein Anstieg auf die Werte von 2015 (598 Unfälle) bzw. 2016 (502 Unfälle) ab.

 

Wie viele Verletzte gab es? Wie viele davon waren Schwerverletzte? Gab es Todesfälle?

Wie bei den Unfallzahlen zeichnet sich bei den leicht Verletzten auch hier nach einem Rückgang 2017 (425 leicht Verletzte) im Vergleich zu den Vorjahren (512 bzw. 509) für 2018 ein Anstieg ab. Bei den schwer verletzten Personen ist nach 41 im Jahr 2015, 42 im Jahr 2016 und 41 im Jahr 2017 ein deutlicher Anstieg auf über 50 schwer Verletzte zu erwarten.

Tödliche Unfälle waren 2018 nicht zu verzeichnen. Zuletzt war das 2015 mit zwei Getöteten der Fall.

 

Gibt es in bestimmten Bereichen signifikante Veränderungen gegenüber den Vorjahren?

Signifikante Veränderungen gegenüber den Vorjahren sind nicht zu verzeichnen.

 

Wo lagen die Unfallschwerpunkte?

Wie in den Jahren zuvor zeichnen sich die Kreisverkehrsplätze als Haupt-Unfallschwerpunkte ab, gefolgt von der Fackenburger Allee und Ratzeburger Allee

 

Welche Stadtteile gelten als besonders sicher / welche als besonders unsicher?

Besonders hervorzuheben sind bestimmte Stadtteile nicht. Es ist tendenziell festzustellen, dass der überwiegende Anteil von Radverkehrsunfällen entlang von Hauptverkehrsstraßen auftritt.

In den Außenbezirken sind eher wenige Unfälle zu verzeichnen.

 

Welche Verkehrsteilnehmer waren die Hauptunfallverursacher?

Den höchsten Anteil der Unfallverursacher tragen die PKW-Fahrer mit knapp 400 Beteiligten. Radfahrer waren in ca. 240 Fällen mit einer deutlichen Steigerung Verursacher. Busse waren in knapp 10, Sprinter in gut 10, LKW > 3,5 t zGG in knapp 10 Fällen Verursacher. Fußgänger haben in knapp 30 Fällen Radunfälle verursacht.

 

Was waren die Hauptunfallursachen?

Die Hauptursachen waren Abbiegeunfälle sowie Vorfahrtverletzungen und mit weitem Abstand nicht angepasste Geschwindigkeit, Einfahren von Grundstücken und fehlerhaftes Überholen.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Schulwegsicherung Grundschule Niederbüssau (Frau Steffen) – 5.610

 TOP 5.2.6 am 03.12.2018 – VO/2018/06891

Es wird um Beantwortung folgender Frage gebeten:

Wie ist der Stand der Planungen zum Lückenschluss an der Grundschule Niederbüssau zwischen dem Radweg an der L 92 und der Fußgängerampel vor der Schule?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.03.2019:

Der kombinierte Geh- und Radweg auf der Südseite der Kronsforder Hauptstraße endet an der Einmündung in die Krummesser Landstraße. Hier ist eine Querung zum gegenüber liegenden kombinierten Geh-/ Radweg erforderlich, wenn der Weg in Richtung Schule oder Lübeck fortgesetzt werden soll. Eine Querungssicherung ist hier nicht vorhanden. Ungefähr 135 Meter südlich existiert eine Fußgängersignalanlage vor der Schule.

Diese kann von Kronsforde kommend über eine öffentliche Wegeverbindung, die mittig zwischen Querung des Kanals und Einmündung in die Krummesser Landstraße von der Kronsforder Hauptstraße abzweigt, erreicht werden. Dieser Weg wird verkehrssicher gehalten.

Der Bau eines Geh-/ Radweges an der Krummesser Landstraße zwischen Einmündung der Kronsforder Hauptstraße und der Schule ist derzeit nicht in Planung.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Ausweichfläche für Hüxwiese (Herr Luetkens) – 5.651 / 5.660

 TOP 5.2.4 am 04.02.2019 – VO/2019/07071

Auf Grund der Sanierung der Kaland-Schule, am Falkenplatz, werden als Ausweichquartier für die Schule, für ca. 3 Jahre, Container auf der Hüxwiese aufgestellt. Die Hüxwiese ist ein beliebter Standort für die dort ansässige Bevölkerung. Hier verbringen viele Menschen ihre Freizeit, hier kann man sich u. a. sportlich betätigen und es darf auch gegrillt werden.

 

  1. Welche Ausweichfläche plant die Verwaltung für die Erholungssuchende  Bevölkerung an dem Standort?
  2. Wie möchte die Verwaltung es sicherstellen, dass keine Schüler*innen in der Kanal-Trave verunglücken.
  3. Die Hüxwiese wird auch als Ort für Veranstaltungen, wie z. B. Zirkus und Figurentheater,  genutzt. Welche Ausweichfläche plant die Verwaltung für die Veranstaltungen die sonst auf der Hüxwiese stattfinden konnten.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.03.2019:

Zu 1 – 5.660:

Es wird keine Kompensation für die temporäre Nutzung geben können, da keine zusätzlichen Grünflächen zur Verfügung stehen. Es wird nur in der Abwägung der Interessen versucht, den Umgriff des Schulstandortes so gering wie möglich zu halten, damit eine Restfläche verbleibt.

  

Zu 2 – 5.651:

Die Schulanlage inklusive des Schulhofs wird komplett umzäunt.

  

Zu 3 – 5.660:

 Die Frage ist noch nicht gänzlich geklärt.

In Abstimmung mit LTM für 2019 wurde eine Alternativfläche am Brink für die beiden Veranstaltungen gefunden, für die schon Vereinbarungen bestehen. Hier wird temporär die Bolzplatzfläche aufgegeben. Inwieweit diese Fläche bis 2023 als Alternativstandort genutzt werden soll, muss noch geklärt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Fahrradstellplätze (Frau Steffen) – 5.610

 TOP 5.2.3 am 03.12.2018 – VO/2018/06888

Es wird um Beantwortung folgender Frage gebeten:

  1. Wie weit sind die Verhandlungen mit den Beteiligten zur Nutzung von Flächen für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof?
  2. Gibt es Gespräche mit Parkhausbetreibern in der Innenstadt zur Nutzung von Flächen für ein Fahrradparkhaus im Zentrum?
  3. Wird beabsichtigt, weitere abschließbare Fahrradstellplätze an den Bahnhaltepunkten im Lübecker Stadtgebiet nach dem Vorbild der Bike und Ride-Anlage in Travemünde zu installieren?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.03.2019:

zu 1. Es gab ein Gespräch mit der Konzernbeauftragten der Bahn zu den Flächen für ein Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof, die Verfügbarkeit der Flächen wird geprüft.

 

zu 2. Es wurden Gespräche mit Parkhausbetreibern geführt, es hat bisher aber keine Bereitschaft seitens der Betreiber zur Nutzung als Fahrradparkhaus gegeben.

 

zu 3. Der Bedarf an weiteren Fahrradabstellmöglichkeiten an Bahnhaltepunkten wurde von der landesweiten Nahverkehrsgesellschaft Nah.sh geprüft. Es ist vorerst keine weitere Sammelschließanlage für Fahrräder geplant.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Planungen aus dem Priwall (Herr Müller-Horn) – 5.610

 TOP 5.2.7 am 18.02.2019 – VO/2018/06888

Gibt es Überlegungen der Hansestadt Lübeck auf dem Gelände auf dem Priwall, auf dem zwei Gebäude stehen die zur Zeit als Archiv genutzt werden, preisgünstigen Wohnraum in kleineren Wohneinheiten durch die KWL oder Trave Grundstücksgesellschaft schaffen zu lassen?

Oder steht die Hansestadt Lübeck mit Investoren in Verhandlungen, damit diese das Objekt entwickeln und vermarkten?

Ist die Errichtung einer Jugendherberge aus Sicht der Verwaltung anzustreben?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.03.2019:

Ja, es gibt entsprechende Überlegungen. Die Verwaltung geht davon aus, dass - sobald der Verbleib des Archivs abschließend geklärt ist - das Gelände mit entsprechender Maßgabe durch den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften öffentlich ausgeschrieben wird.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Chancen und Risiken für die HL, wenn das kürzlich geschnürte Maßnahmenpaket der EU-Verkehrsminister zur Verbesserung der Bedingungen für LKW-Fahrer vollumfänglich umgesetzt würde (Herr Leber) – 5.610

 TOP 5.2.4 am 17.12.2018 – VO/2018/06888

Am 03.12.2018 haben sich die EU-Verkehrsminister insbesondere auf die Initiative Deutschlands hin mehrheitlich darauf geeinigt europaweit bessere Bedingungen für LKW-Fahrer schaffen zu wollen.

Mehr Lohn, bessere Arbeitsbedingungen für LKW-Fahrer und neue Sozialstandards, die das ganze Leben der Fahrer am Tag und in der Nacht umkrempeln werden sind wesentliche Bestandteile.

Ein Punkt des Maßnahmenpaketes könnte weitreichende Konsequenzen für die Hansestadt haben: Zukünftig soll es europaweit den LKW-Fahrern ausnahmslos nicht mehr erlaubt sein im Führerhaus des LKWs zu übernachten! Durch das Kabinenschlafverbot soll das nächtliche Chaos auf Rastplätzen und Zufahrten eingedämmt werden. Spediteure müssen in Zukunft für Unterkünfte in Hotels, Pensionen oder angemieteten Wohnungen entlang der Route sorgen. Grobe Schätzungen gehen davon aus, dass sich rund 2 Millionen LKW-Fahrer in der EU auf diese neue Regeln einstellen müssen.

 

Das Maßnahmenpaket ist für die Hansestadt mit vielen Chancen, aber eben auch Risiken verbunden.

Insoweit macht es Sinn sich frühzeitig mit der Thematik zu beschäftigen, damit entsprechende Potentiale genutzt und Risiken vermieden werden. Dies auch deshalb weil wir uns erst kürzlich intensiv mit den Folgen der jetzigen Situation in Kücknitz beschäftigt haben.

Die Umsetzung des Beschlusses der EU-Verkehrsminister kann nur noch durch eine Entscheidung des Europaparlamentes verhindert werden.

Folgende Fragen drängen sich auf:

 

Gibt es bereits Überlegungen wie auf den Beschluss der EU-Verkehrsminister reagiert werden kann?

Welche Hotels in und um Lübeck herum verfügen über LKW-taugliche Stellflächen?

Gibt es jetzt schon Sicherheitsparkplätze, die ein bewachtes Abstellen der LKWs möglich machen? (Bislang übernahmen die LKW-Fahrer in ihren Fahrerkabinen indirekt die Bewachung der Ladung)

Wie könnte ein Shuttle-Konzept zwischen Hotels, Pensionen und Stellflächen aussehen?

Wie kann verhindert werden, dass die LKWs die Hansestadt auf der Suche nach Wohnquartieren durchfahren?

Wie kann verhindert werden, dass findige Speditionen und Fernfahrer Alternativen finden, die darin bestehen könnten, dass die LKW-Fahrer auf häufig gefahrenen Routen Wohnwagen und Wohnmobile aufstellen und anfahren, die sie dann alternativ zur Übernachtung nutzen? „Geister-Wohnwagenparks“ wären die Folge.

Wie kann verhindert werden, dass findige Unternehmer Wohnungen anmieten, um die Vorgaben erfüllen zu können? Hierdurch würde es zu einer Verzerrung am Wohnungsmarkt kommen. Gerade günstiger Wohnraum würde noch knapper. Die Mieten in diesem Segment dürften steigen.

Unter welchen Bedingungen wäre es möglich Übernachtungsmöglichkeiten bei Speditionen in Gewerbegebieten zu schaffen. „Wohnen im Gewerbegebiet“ ist ja grundsätzlich nicht möglich.

Unter welchen Bedingungen wäre es möglich auf Stadtgebiet in unmittelbarer Autobahnnähe einen Autohof mit allen nur erdenklichen Annehmlichkeiten für LKW-Fahrer zu schaffen?

Ergeben sich neue Möglichkeiten am Fehmarn-Belt-Fernverkehr zu partizipieren?

 Wird es ein Konjunkturprogramm für Trucker-Hotels geben?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.03.2019:

Der überwiegende Teil der oben stehenden Anfrage ist leider nicht durch den Fachbereich 5 zu beantworten und müsste bei Bedarf aufgrund des notwendigen Arbeitsumfanges als Antrag gestellt und beschlossen werden.

Pauschal könnte aber bereits jetzt folgende Antwort zu dem Themenkomplex gegeben werden:

Grundsätzlich obliegen der Umgang mit dem EU-Maßnahmenpaket und die Organisation der Fahrzeug- und Personalumläufe der privatwirtschaftlichen Hand bzw. der Spediteure selbst. Hierbei stellt die Unterbringung des Fahrpersonals außerhalb des Fahrzeugs kein Novum dar, sondern wird vereinzelt von Spediteuren schon heute in Eigenregie durchgeführt. Davon unbenommen gelten in diesem Rahmen auch die allgemeinen Festsetzungen und Widmungen der Stadt- und Verkehrsplanung im Zusammenspiel mit u.a. der Straßenverkehrsordnung und dem Mietrecht.

Sollte sich darüber hinaus, bedingt durch das Maßnahmenpaket, erhebliche (negative) Auswirkungen im Straßennetz der Hansestadt Lübeck ergeben, sind weiter Maßnahmen der (LKW-) Verkehrsführung möglich.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.7 Gebäudeschadstoffe, Asbest in den Gebäuden der HL (Herr Leber) – 5.651

 TOP 5.2.4 am 18.02.2019 – VO/2019/07165

Experten des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) gehen davon aus, dass bis zu ein Viertel aller vor 1994 errichteten, umgebauten oder sanierten Gebäude mit asbesthaltigen Bauprodukten belastet sind. Das sind ein Fünftel aller Gebäude in Deutschland.

 

In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

1) Welche Erkenntnisse liegen dem BMHL zum Thema Gebäudeschadstoffe, insbesondere zu Asbest, zu künstlichen Mineralfasern und zu Schwarzschimmel in öffentlichen Gebäuden der Hansestadt vor?

2) Gab es bereits entsprechende Untersuchungen, Messungen, Verdachtsmomente oder auch konkrete Funde?

3) Wie häufig wird die Raumluft in den öffentlichen Gebäuden der Hansestadt kontrolliert?

4) Gibt es ein Kataster, das Verdachtsmomente, aber auch konkrete Fälle dokumentiert?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 04.03.2019:

Zu 1:

In den öffentlichen Gebäuden der Hansestadt Lübeck sind je nach Baualtersklasse unterschiedliche Schadstoffe verbaut worden. Hierzu zählen anorganische (im Wesentlichen Asbest z.B. in Dämmung und Putzen sowie künstliche Mineralfasern KMF z.B. in Dämmstoffen) und organische Stoffe (im Wesentlichen polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK z.B. in Beschichtungen und Abdichtungen, Pentachlorphenol PCP z.B. in Holzschutzmittel, Polychlorierte Biphenyle PCB z.B. in Dichtungsmassen und Formaldehyd z.B. in Holzwerkstoffen). Insbesondere bei bauphysikalischen Mängeln treten darüber hinaus biologische Stoffe (maßgeblich: Schimmelpilze) auf.

 

Zu 2:

In Verdachtsfällen werden auf Veranlassung des GMHL Raumluftuntersuchungen durch den Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV, 3.390) durchgeführt. Konkretisiert sich ein Verdacht, erfolgen je nach Gefährdungspotential ggf. Raumsperrungen und weitergehende Schadstoffanalysen an den Bauteilen. Werden Messergebnisse ermittelt, die erhöht jedoch unterhalb von Grenzwerten liegen, werden für den Nutzer Handlungsanweisungen z.B. zum Lüften aufgegeben und ein Monitoring für ein wiederkehrendes Messen eingerichtet.

 

Darüber hinaus werden in der Planungsphase jeder Bau- und Instandsetzungsmaßnahme an einem vorhandenen Gebäude der Hansestadt Lübeck im Vorwege Bewertungen und bei entsprechendem Anlass gutachterliche Untersuchungen zu Schadstoffen in Gebäuden vorgenommen. Das Auffinden von Schadstoffen ist dabei erfahrungsgemäß die Regel. Diese stellen jedoch nur in Ausnahmefällen eine Gefährdung für die Nutzer da, weil sie am Einbauort keine nachteiligen Emissionen indizieren. Im Zuge von Baumaßnahmen werden sie fach- und umweltgerecht ausgebaut und entsorgt.

 

Zu 3:

Raumluftmessungen werden durch den Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) bei Verdachtsmomenten sowie bei Hinweisen der Nutzer durchgeführt.

 

Zu 4:

Das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck und der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) haben sich verständigt, Dokumentationen aus Schadstoffgutachten und Raumluftmessungen gemeinsam auszutauschen.

Aus Sicht des GMHL ist es erstrebenswert, ein möglichst flächendeckendes Schadstoffkataster zu entwickeln, um

a)      Gefährdungspotenziale zu identifizieren und Nutzerschutz zu gewährleisten

b)      Sanierungsmaßnahmen optimiert zu planen und  umzusetzen

c)      Verbesserte Wirtschaftlichkeit durch zielgerichtete Schadstoffsanierungen zu erreichen.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.