Auszug - Anfrage von AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die GRÜNEN): Wanderbaustelle Ratzeburgerallee  

10. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 04.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07060 Anfrage von AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die GRÜNEN): Wanderbaustelle Ratzeburgerallee
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss

Anfrage:

Die Wanderbaustelle der EBL für die Trennung der Abwassersysteme wandert vom Mühlenteller langsam stadtauswärts. Da zum Teil größere Zeiträume zwischen den verschiedenen Bauabschnitten liegen, die Frage warum in solchen Fällen die Baustelle nicht zurückgebaut wird?

 

Ist es möglich hier insbesondere an Stellen mit hoher Verkehrsbelastung, den verantwortlichen Betrieben Vorgaben zu machen, dass diese in Zeiten der eingerichteten Baustelle unterbrechungsfrei weiterarbeiten oder alternativ die Baustelleneinrichtung wieder abbauen müssen?

 

Antwort der EBL:

Für den Bau der Hausanschlüsse (Schmutzwasser und Regenwasser) in der Ratzeburger Allee werden zum Teil unterschiedliche Bauverfahren (offene Verlegung, Rohrvortrieb) eingesetzt.

Hierbei sind verschiedene technische Bauabläufe zu berücksichtigen, die zu einzelnen Baugruben bzw. Bauabschnitten führen.

Grundsätzlich gehen die einzelnen Bauabschnitte der Baumaßnahme Ratzeburger Allee – Trennung Anliegergrundstücke nahtlos ineinander über, wie es auch in der Verkehrsrechtlichen Anordnung beantragt und genehmigt wurde. Sobald ein Bauabschnitt fertiggestellt ist, wird die Absperrung und die Baustelleneirichtung umgesetzt und dort die Bauarbeiten weitergeführt.

Werden die Bauarbeiten wegen des Jahreswechsels oder aus Witterungsgründen unterbrochen, ist in der Regel eine Aufhebung oder Einengung des abgesperrten Baufeldes nicht möglich, da dort ja offene Baugruben sind bzw. Material gelagert wird. Auch wäre dies nicht durch die Verkehrsrechtliche Anordnung abgedeckt und würde zu unverhältnismäßigem Aufwand für meist kurzfristige Unterbrechungen führen.

Da der Verkehr je Richtung einspurig an der Baustelle vorbeigeführt wird, halten sich die Verkehrsbeeinträchtigungen ohnehin in Grenzen.

 

 

Herr Ramcke merkt an, dass hier nicht nur die Belange der EBL betrachtet werden dürfen, da die Anwohner durch Verlegung der Bushaltestelle und durch die Staubildungen bedingt durch die einspuriger Verkehrsführung stark beeinträchtigt seien.

Frau Hagen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bauaufträge privatrechtliche Verträge seien, die zwischen den EBL und der Baufirma geschlossen wurden, und nicht einfach aufgelöst oder abgeändert werden können. Ein zusätzliches Beräumen und Wiedereinrichten einer Baustelle kann unter Umständen weitere hohe Kosten verursachen, und auch die Verkehrssicherheit ist zu beachten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.