Auszug - Erbbaurechtsverträge für Seniorinnen und Senioren  

5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 31.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:09 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06721 Erbbaurechtsverträge für Seniorinnen und Senioren
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Lünser, Gundula
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es spricht BM Böhm.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister möge berichten:

 

1.Wieviele der vom Bürgerschaftsbeschluß (VO 2015/03216) vom 28.04.2016 (und den folgenden 6 Beschlüssen dazu) betroffenen Erbbaurechte befinden sich in der Hand von Seniorinnen und Senioren?

 

2.Wieviele Erbbauberechtigte haben eine Absichtserklärung zum Kauf des Grundstücks oder zur Erneuerung des Erbbaurechtsvertrages gestellt, wieviel davon sind Senioren?

 

3.In wievielen Verträgen zur Erneuerung des Erbbaurechtes wird eine soziale Ermäßigung (Anspruch auf Wohnberechtigungsschein) gewährt und wieviele Seniorinnen und Senioren sind betroffen?

 

4.Ist sichergestellt, dass allen Anspruchsberechtigten für Ermäßigungen (insbesondere den Seniorinnen und Senioren) ihr Anspruch in den Verträgen auch gewährt wird?

 

5.Wieviele Verträge, getrennt nach Kauf- und Erbbaurechtsvertrag, sind bereits beurkundet bzw. an die Betroffenen (insbesondere Senioren) geschickt?

 

6.Einige Verträge werden erst in der Novembersitzung der Bürgerschaft behandelt, darüberhinaus haben viele noch keinen Vertragsentwurf erhalten. Welche Frist wird diesen Betroffenen zur Beurkundung eingeräumt, da die bisher allgemein gewährte Frist von  mindestens  6 Wochen das Jahresende 2018  überschreitet?

 

7.Wieviele Verträge (insbesondere von Senioren), für die keine Absichtserklärung abgegeben wurde, werden nach Einschätzung der Verwaltung ohne Erneuerung auslaufen und welche Maßnahmen wird die Verwaltung gegenüber den betroffenen Senioren ergreifen?

 

8.Welche Mittel müssen in der mittelfristigen Finanzplanung für Entschädigungszahlungen an die Erbbauberechtigten eingeplant werden?

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung

Ja-Stimmen:16

Nein-Stimmen:38