Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Sanierungen von Kopfsteinpflasterstraßen  

7. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06901 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Sanierungen von Kopfsteinpflasterstraßen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag:

Bei Straßen mit Kopfsteinpflaster, in denen der Radverkehr und motorisierter Verkehr auf einer gemeinsamen Fläche geführt werden, prüft die Verwaltung bei Sanierungen immer auch die Möglichkeit die Kopfsteinpflaster schleifen zu lassen.

 

 

Frau Hagen erläutert, dass Schleifen des Kopfsteinpflasters häufig technisch nicht möglich sei, weswegen die Steine ausgebaut und geschnitten werden könnten. Das Verlegen von geschnittenen Pflastersteinen wäre gegenüber dem Einbau von ungeschnittenem Pflaster rund doppelt so teuer. Es findet im jeweiligen Verfahren eine individuelle Prüfung statt.

 

Herr Ramcke sieht es nicht als „muss“ für jede Straße an, er ist aber der Meinung, dass dies nicht bei jeder Maßnahme Berücksichtigung finde.

 

Herr Pluschkell spricht das vor rund 20 Jahren beschlossene und seit dem nie widerrufene bzw. fertiggeschriebene Gestaltungskonzept an und bittet, dies im Bauausschuss einmal vorzustellen.

 

Frau Hagen erwähnt, dass sich der Rahmenplan Innenstadt mit diesem Thema befassen werde und einen Vorschlag für eine gestalterische Qualifizierung der Straßen enthalten werde.

 

Herr Lötsch beantragt, dass als Zusatz zu dem Antrag auch „geschnittene Steine“ aufgenommen werden.

Herr Ramcke stimmt dem zu.

 

Der Vorsitzende lässt über den folgendermaßen geänderten Antrag abstimmen:

Bei Straßen mit Kopfsteinpflaster, in denen der Radverkehr und motorisierter Verkehr auf einer gemeinsamen Fläche geführt werden, prüft die Verwaltung bei Sanierungen immer auch die Möglichkeit die Kopfsteinpflaster schleifen oder schneiden zu lassen

Abstimmungsergebnis:

Für den geänderten Antrag:  15 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt den geänderten Antrag einstimmig.

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung – nach Beendigung des öffentlichen Teils - zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit (18:03 Uhr).