Auszug - HAUSHALT Antrag der CDU zu VO/2018/06559 Straßenausbaubeiträge  

4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.17.39
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:30 - 22:46 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06883 Antrag der CDU zu VO/2018/06559 Straßenausbaubeiträge
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Anmerkung: Siehe hierzu auch TOP 5.5 und TOP 8.2 

 

Die Fraktion Freie Wähler & GAL schließt sich diesem Antrag an, die FDP-Fraktion ebenfalls.

 

Hierzu sprechen BM Prieur und BM Jansen. BM Jansen erklärt, dass die Fraktion Freie Wähler & Die Linke den Antrag unter TOP 5.5 „Zurückstellung der Forderung von Straßenausbaubeiträgen“ zurückzieht und sich die Fraktion dem CDU-Antrag anschließt.

 

Es sprechen BM Zunft, BM Möller, BM Akyurt, BM Stolzenberg, BM Petereit, BM Leber, BM Fürter, BM Jansen erneut, BM Dr. Flasbarth, BM Möller, Bürgermeister Lindenau,

BM Pluschkell, BM Stolzenberg erneut – dieser beantragt eine Sitzungsunterbrechung am Ende der Debatte-. Weiterhin sprechen, BM Simon, BM Grädner, BM Prieur erneut, BM Petereit.

 

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 16.50 bis 17.00 Uhr.

 

 

Im Anschluss lässt die Vorsitzende über den Antrag abstimmen.

 

 

 


Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 9.12.2014 gemäß Anlage 3 der oben genannten Vorlage.

 

§ 1 Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

 

Es wird folgender § 21 eingefügt:

 

§ 21 Übergangsvorschrift

 

Nach dieser Satzung können ab dem 1.1.2019 keine neuen sachlichen Beitragspflichten mehr entstehen. Diese Satzung gilt als Grundlage für die Festsetzung und Erhebung von Beiträgen fort, die vor dem 1.1.2019 entstanden sind.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen:25

Nein-Stimmen:22

 

 

 

 

Die Vorsitzende erklärt an dieser Stelle, dass die Bürgerschaft den Bericht unter TOP 8.2 „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (5.660) zur Kenntnis nimmt.