Auszug - HAUSHALT - Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2019  

4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:30 - 22:46 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06373 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2019
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu erfolgt keine Wortmeldung.

 


Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500,00 €

 einem Jahresüberschuss von 0,00 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0,00 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 6.400,00 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 5.600,00 €

 

Auf die Ausführungen des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung Haus der Jugend bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Enthaltung: 1

 

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt)