Auszug - Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung/Am Drei-lingsberg - und zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungs-planes für den Teilbereich Neue Teutendorfer Siedlung Aufstellungsbeschlüsse  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06027 Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung/Am Drei-lingsberg - und zugehörige 134. Änderung des Flächennutzungs-planes für den Teilbereich Neue Teutendorfer Siedlung
Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Haltern merkt an, dass die SPD-Fraktion, die unter Punkt 4.1.1 der Begründung zum Aufstellungsbeschluss angegebene Alternative der Erweiterung des Gewerbegebietes nach Norden, nicht zustimmen werde.

Frau Haltern beantragt, dass eine Erweiterung des Gewerbegebietes Am Dreilingsberg nach Norden, zu Lasten des dort befindlichen geschützten Biotops, aus dem Aufstellungsbeschluss herausgenommen werde.

Frau Belchhaus erläutert, dass es eine Nachfrage nach einer Gewerbefläche in Travemünde von zwei ortsansässigen Unternehmen gäbe und intensiv nach Standorten gesucht worden sei. Das Gewerbegebiet Am Dreilingsberg ist bereits belegt und auch in anderen Gebieten in Travemünde konnten keine geeigneten Flächen identifiziert werden. Daher werde im Zuge dieses Verfahrens geprüft, ob Gewerbeflächen im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ausgewiesen werden können. Hierzu werden zwei Standortalternativen untersucht, westlich und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes. Beide Flächen weisen Vor- und Nachteile auf, die im weiteren Verfahren gegeneinander abgewogen werden müssen.

 

Herr Howe führt aus, dass die Verwaltung mit dem Aufstellungsbeschluss solange warten solle, bis das Zielabweichungsverfahren beim Land beendet sei.

Herr Howe beantragt, dass die Einfamilienhäuser, die Doppelhäuser sowie die Einzelhäuser und Stadthäuser als Energie-Effizienzgebäude geplant und auch gebaut werden.

 

Frau Haltern möchte den unter Punkt 4.1.5 im dritten Absatz der Begründung zum Aufstellungsbeschluss aufgeführten Satz „Eine Zugangserleichterung und Beförderung von Baugruppen soll erreicht werden, indem deren Anteil an der Wohnfläche im Geschosswohnungsbau aus der im geförderten Wohnungsbau zu errichtenden Wohnfläche herausgerechnet wird.“ von der Verwaltung erläutert haben.

Frau Belchhaus erläutert, dass dieser Ansatz dem kürzlich dem Bauausschuss und der Bürgerschaft vorgelegten Bericht zur Umsetzung der 30%-Quote entspräche. Das Anliegen ist Baugruppen zu fördern, da diese zum sozialen Zusammenhalt und zur Stärkung der Nachbarschaften beitragen. Da die Bildung und Organisation von Baugruppen jedoch zeit- und personalaufwendig sei, und deren Bildung von Entwicklern eher nicht aktiv angegangen werden, solle ein Anreiz geschaffen werden, ein Angebot für diese Wohnformen vorzusehen. Es sei daher vorgesehen, die Geschossflächen, die von Bauherrengemeinschaften errichtet werden von der Gesamtbezugsgröße der Geschossflächen, die für die 30 %-Quote in Ansatz gebracht werden, herauszurechnen.

Zum Zielabweichungsverfahren erläutert Frau Belchhaus, dass das Land dieses erst einleiten werde, nachdem die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bauleitplanverfahren stattgefunden habe.

 

Herr Quirder sieht die gemäß Bürgerschaftsbeschluss festgelegte 30% Regelung hier, nicht eingehalten. Seiner Meinung nach gälte die Quote von 30% für die insgesamt umzusetzenden Wohneinheiten, nicht nur für die des Geschosswohnungsbaus.

Frau Belchhaus weist in diesem Zusammenhang auf den Bericht der Verwaltung hin, in dem die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses durch die Verwaltung ausführlich dargestellt worden sei und der im Bauausschuss, im Hauptausschuss und in der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen wurde.

Frau Glogau ergänzt, dass die Verwaltung diesen Bericht erstellt habe, da der oben genannte Bürgerschaftsbeschluss Interpretationsspielräume lasse und die Verwaltung eine Richtlinie zu einem einheitlichen Verfahren bräuchte. Im vorliegenden Verfahren sei die Verwaltung gemäß dem Bericht vorgegangen.

 

Herr Quirder moniert, dass der Anteil von 30% durch die Herausrechnung von Baugruppen noch weiter reduziert werde.

 

Herr Freitag führt aus, dass dieser Bericht seitens der Politik, von der Verwaltung gefordert worden sei und auch ohne Gegenspruch durch die Politik zur Kenntnis genommen und damit akzeptiert wurde. Er regt an, sich eher über bezahlbaren Wohnraum Gedanken zu machen und verweist auf den Prüfauftrag an die Verwaltung.

 

Herr Ramcke führt aus, dass die Politik, abweichend von dem Bericht, trotzdem in der Lage sein müsse, Änderungsanträge zu B-Plänen stellen zu können.

 

Frau Haltern sieht die Bildung von Baugruppen generell als positiv an, aber nicht die Herausnahme aus der 30%-Regelung.

 

Herr Voht merkt an, dass über die 30%-Regelung generell diskutiert werden müsse und nicht einzelfallbezogen an dem hier vorliegenden B-Plan.

 

Herr Ramcke sieht Baugruppen generell auch als positiv an und stellt folgenden Antrag:

Es werden maximal 5% Baugruppen zugelassen, die zu Lasten der frei finanzierten Wohnfläche im Geschosswohnungsbau sowie bei Einfamilienhäusern und Doppelhäusern (70%) angerechnet werden und nicht bei den 30% geförderten Wohnungsbau (Änderung gemäß der Bauausschusssitzung vom 04.06.2018).

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Frau Haltern abstimmen (ablehnen der Erweiterung des Gewerbegebietes nach Norden):

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  6 Stimmen

Gegen den Antrag:  6 Stimmen

Enthaltungen:   2 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Frau Haltern bei Stimmengleichheit ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe abstimmen (Energie Effizienzgebäude):

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  3 Stimmen

Gegen den Antrag:  10 Stimmen

Enthaltungen:   1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Howe mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Ramcke abstimmen (Berechnung der Baugruppen zulasten der frei finanzierten Wohnformen):

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  7 Stimmen

Gegen den Antrag:  5 Stimmen

Enthaltungen:   2 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt den Antrag von Herrn Ramcke mehrheitlich.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die ergänzte Vorlage abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Für die ergänzte Vorlage:  8 Stimmen

Gegen die ergänzte Vorlage:  1 Stimme

Enthaltungen:    5 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage in geänderter / erweiterter Form mehrheitlich.

 


Beschluss:

1. Für den zwischen den Straßen An der Bäk, Am Dreilingsberg und der Bundesstraße 75 im Stadtteil Travemünde gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung/Am Dreilingsberg – aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Teilbereich „Neue Teutendorfer Siedlung“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (134. Änderung).

 

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Baugebietes für Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbauten sowie eine Gewerbefläche geschaffen werden.

 

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Zur Qualifizierung des städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein kooperatives Gutachterverfahren mit vier Planungsbüros unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 aufgeführten Anforderungen durchgeführt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.