Auszug - Bebauungsplan 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee ? - Aufstellungsbeschluss -   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00804 Bebauungsplan 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee ?
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Gust, Horst-Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Howe teilt zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags mit, dass unter Berücksichtigung des vorliegenden Naturschutzgebietes eine Umweltprüfung durchgeführt werden sollte

Herr Howe teilt zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags mit, dass unter Berücksichtigung des vorliegenden Naturschutzgebietes eine Umweltprüfung durchgeführt werden sollte. Er fragt außerdem nach, was östlich des aufgeführten Geltungsbereiches sowie südlich der Straße „Osterweide“ an Wohnungsherbergen usw. betrieben werden soll.

Herr Schröder berichtet, dass sich die Planung lediglich auf den dargestellten Geltungsbereich beschränke und keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden.

Herr Senator Boden ergänzt, dass im Geltungsbereich nahezu die gesamte Fläche versiegelt sei, weswegen keine Umweltprüfung erforderlich ist.

Herr Stolzenberg verweist auf die unter 2.1 (Aktuelle Antragsverfahren) in Aussicht gestellte Ablehnung des Bordellbetriebes und bittet um Erstellung eines Vergnügungsstättenkonzeptes. Weiterhin bittet er um Mitteilung, was für Kosten, entgegen den Ausführungen unter Punkt 5, durch die Erstellung eines B-Plans verursacht werden (Planungskosten usw.).

Herr Goldschmidt und Herr Quirder weisen daraufhin, dass die Beantragung eines „Vergnügungsstättenkonzeptes“ nicht im Zusammenhang eines/dieses Aufstellungsbeschlusses erfolgen sollte.

Herr Lötsch erkundigt sich, warum ein Bordellbetrieb an dieser Stelle verhindert werden sollte. Es handele sich hierbei um ein Gewerbegebiet und einen abgeschiedenen und schwer einsehbaren Bereich. Dies müsse, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Wohngebieten private Wohnungen zunehmend als Bordell genutzt werden, berücksichtigt werden.

Frau Friedrichsen verweist auf eine ihres Erachtens angedachte konzeptionelle Überplanung des Gebietes und merkt dahingehend an, dass die Einrichtung einer solchen Nutzung kein guter Start für eine neue Entwicklung sei.

Herr Goldschmidt teilt mit, dass die Begründung der Versagung unglücklich sei, da er die Einrichtung einer entsprechenden Nutzung offen lassen und nicht von vornherein ausschließen würde.

Herr Quirder verweist auf die Ausführungen von Frau Friedrichsen und spricht sich für eine Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss aus.

Herr Howe berichtet, dass die St.-Jürgen-Runde dazu getagt habe. Dort sei die Einrichtung einer solchen Nutzung als unproblematische erachtet worden.

Herr Senator Boden stellt zunächst klar, dass die von Herrn Lötsch angesprochene private Prostitution grundsätzlich nicht durch die Einrichtung eines Bordells verhindert werden kann.

Weiterhin müsse man sich die Frage stellen, ob eine Aufwertung des Stadteilzentrums Wirth-Center erfolgen solle – er verweist dazu auf einen dahingehenden Beschluss aus dem Bauausschuss - und ob diese mit der Zulassung eines Bordells vereinbart werden könne.

Frau Metzner merkt an, der Aufstellungsbeschluss sei so formuliert, dass die Einrichtung eines Bordells grds. nicht möglich ist. Ihres Erachtens sollte vielmehr eine Prüfung zur Vereinbarkeit dieser Nutzung mit den Zielen des vorliegenden Standorts erfolgen.

Herr Schröder berichtet über vorliegende Gründe für die beabsichtigte Zurückstellung und verweist dabei auf die schlechte Kontrollierbarkeit/Einsehbarkeit des Grundstücks.

Frau Bade meldet sich zu Wort und teilt mit, dass eine Aufwertung des Stadteilzentrum erfolgen soll. Ein Bordell würde dem entgegen stehen.

Herr Stolzenberg stellt hinsichtlich der Ablehnung des vorliegenden Bauantrags auf den Eingriff in das Baurecht eines Bürgers ab. Eine Ablehnung müsse daher gut überlegt sein.

Herr Howe informiert, dass es sich zunächst nur um einen Aufstellungsbeschluss handele. Im weitern Verfahren würden alle Fragen geklärt werden und dann folge ein Satzungsbeschluss, der von der Politik zu beschließen sei. Die derzeitige Diskussion komme einem Misstrauensvotum gegenüber der Verwaltung gleich.

Auch Herr Goldschmidt verweist auf eine verfrühte Diskussion.

Herr Quirder bittet um eine Beratungspause.

 

Frau Metzner informiert im Anschluss an die Beratungspause über einen Antrag von den der SPD-Fraktion angehörenden Mitgliedern des Bauausschusses.

Herr Freitag bittet darum, die Vorlage zunächst zurückzustellen und am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung erneut aufzugreifen. Er müsse zunächst den Antrag von Herrn Quirder genau lesen, bevor er ein klares Votum abgeben könne.

 

Zunächst zurückgestellt.

 

Weiter nach TOP 5.2:

 

Herr Pluschkell verliest den Antrag der SPD-Fraktion angehörenden Mitglieder des Bauausschusses:

 

„Unter Punkt 1, letzter Absatz, werden die letzten drei Zeilen ersetzt durch: …sowie die Aufwertung des Gebietes durch Wohnflächen, Einzelhandel und nicht störendes Gewerbe ermöglicht werden.“

 

Auf Nachfrage von Herrn Freitag bestätigt Herr Pluschkell die Streichung des letzten Satzes zu den sonstigen Zielen der Planung.

Herr Schröder merkt an, dass diese Formulierung der Thematik „Umgang mit Vergnügungsstätten und Gewerbebetrieben sonstiger Art“ ausweicht und verweist dahingehend auf die fehlende Grundlage für die Zurückstellung des Bauantrags. Er stellt daher auf einen modifizierten Beschlussvorschlag der Vorlage ab:

 

Zu Pkt.1 des Beschlussvorschlags:

 

„…Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll vor allem die Versorgungsfunktion des vorhandenen Stadtteilzentrums im Sinne des Lübecker Zentrenkonzeptes gesichert und gestärkt werden, wobei in Teilbereichen auch die Unterbringung einer Wohnnutzung zu prüfen ist. Die den Charakter des Stadtteilzentrums störenden Gewerbenutzungen und Vergnügungsstätten sollen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden.“

 

Herr Freitag fragt nach, ob die Zurückstellung nicht schon erfolgt sei.

Herr Schröder teilt dazu mit, dass man im Nachgang der letzten Sitzung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Zurückstellung nur auf Basis eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses beschlossen werden kann. Daher müsse in der heutigen Sitzung eine erneute Beschlussfassung zu der Zurückstellung unter TOP 11.1 erfolgen.

Die Herren Stolzenberg, Prieur, Pluschkell und Freitag sprechen sich gegen eine grundsätzliche Verhinderung einer solchen Nutzung aus. Es sollte eine ergebnisoffene Prüfung der beantragten Nutzung erfolgen.

Herr Senator Boden führt aus, dass in dem Aufstellungsbeschluss jedoch der Bezug zu dem entsprechenden Bauantrag hergestellt werden muss.

Herr Schröder ergänzt, dass im Falle der nunmehr geänderten Vorlage die Einrichtung des beantragten Bordells nicht grundsätzlich verhindert werde. Vielmehr müsse eine Prüfung erfolgen, ob es sich bei dem Bordell überhaupt um einen störenden Gewerbebetrieb bzw. eine störende Vergnügungsstätte handele. Sollte das Bordell also nicht als störend eingestuft werden, so könnte auch eine Genehmigung des entsprechenden Bauantrags erfolgen.

Herr Senator Boden weist daraufhin, wenn die Vorlage unter Maßgabe des Antrags von Herrn Pluschkell beschlossen werde, könnte das Bordell an diesem Standort in jedem Fall eingerichtet werden.

Herr Pluschkell zieht den Antrag zurück.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage in der von Herrn Schröder vorgeschlagenen geänderten Fassung abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1. Für den zwischen der Bahntrasse Lübeck - Bad Kleinen, dem Naturschutzgebiet „Wakenitz“, der Siedlung Strecknitz sowie den Straßen Ratzeburger Allee, Stadtweide und Weidentrift gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 09.29.00 – Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll vor allem die Versorgungsfunktion des vorhandenen Stadtteilzentrums im Sinne des Lübecker Zentrenkonzeptes gesichert und gestärkt werden, wobei in Teilbereichen auch die Unterbringung einer Wohnnutzung zu prüfen ist. Die den Charakter des Stadtteilzentrums störenden Gewerbenutzungen und Vergnügungsstätten sollen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss und die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

4. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt die seitens der Verwaltung geänderte Vorlage mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen.