Auszug - Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 ? Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 ? Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00735 Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 ? Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 ? Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Gust, Horst-Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stolzenberg verlässt aufgrund inhaltlicher Befangenheit den Sitzungsraum für die Dauer der Beratung des TOP 2

Herr Stolzenberg verlässt aufgrund inhaltlicher Befangenheit den Sitzungsraum für die Dauer der Beratung des TOP 2.1.

 

Herr Lötsch bittet eingangs um Beantwortung der in der letzten Sitzung gestellten Fragen.

Herr Schröder teilt hinsichtlich der Nachfrage zu den finanziellen Auswirkungen des B-Plans mit, dass die B-Planung grundsätzlich keine unmittelbaren Kosten verursachen würde, weswegen der Vorlage auch keine entsprechende Anlage 1 (finanzielle Auswirkungen) beigefügt wurde. Er merkt weiterhin an, dass die Vorlagen zukünftig einen entsprechenden Hinweis auf un- bzw. mittelbare Kosten enthalten würden.

Eine weitere Nachfrage von Herrn Lötsch zu den Kosten auf Seite 25 der Vorlage wird von Herrn Schröder beantwortet.

Herr Schröder teilt zur Nachfrage bezüglich der Stellplätze mit, dass diese grundsätzlich auf überbaubaren Grundstücksflächen (innerhalb der Baugrenzen/Baulinien) untergebracht werden müssen. Die Anzahl der Stellplätze richte sich nach der Stellplatzverordnung, es gebe jedoch einen gewissen Ermessensspielraum, sofern eine gute Anbindung des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) vorliege. Dieser betrage ca. 10% des obligatorischen Stellplatzbedarfes.

Herr Lötsch schlägt vor, dass in der Vorlage nicht nur auf den Ermessensspielraum hingewiesen werde, sondern auch konkreten Zahlen abgebildet werden, um den Informationsbedarf zu decken.

Herr Schröder teilt dazu mit, dass sich der Stellplatzschlüssel grundsätzlich nach den entsprechenden Einzelvorhaben richte.

Herr Lötsch fragt nach, ob bei einer der geplanten Nutzungen weniger Stellplätze veranschlagt seien als die Landesverordnung vorgebe.

Herr Schröder weist daraufhin, dass bei der Hotelnutzung in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof eine reduzierte Anzahl (max. 10%) an Stellplätzen zur Verfügung gestellt werde.

Herr Pluschkell weist zur Versorgungstechnik daraufhin, dass der B-Plan keine Festsetzungen zum Ausschluss genehmigungs- und anzeigefreier Vorhaben nach § 69 LBO (Landesbauordnung), wie zum Beispiel Blockheizkraftwerke, enthalte. Er bittet vor dem Hintergrund, dass in zentralen Bereichen eine Nutzung von Fernwärme politisch gewollt sei, um entsprechende Festsetzung.

Herr Schröder teilt mit, dass es weder einen Fernwärmeanschlusszwang noch eine Fernwärmevorrangssatzung o. ä. gebe. Die zu Grunde gelegte Flexibilität in der Nutzung erneuerbarer/ökologischer Energieformen ergebe sich dabei aus dem Gesetz.

Es gebe zwar keinen Fernwärmeanschlusszwang, die Politik bitte jedoch darum, in neu zu entwickelnden Gebieten die Nutzung von Fernwärme zu fördern.

Herr Quirder trägt zu den Ausführungen von Herrn Schröder vor, dass auch in neuen Baugebieten schon BHKWs (Blockheizkraftwerke) festgesetzt wurden.

Herr Howe verweist auf den Kastorpplatz, dort sei auch die Installation eines BHKW vorgeschrieben worden. Weiterhin wäre ein BHKW für ein solch großes Gebiet seines Erachtens eine gute Maßnahme.

Herr Senator Boden ergänzt, dass es mehrere Verhandlungen mit den Stadtwerken zu verschiedenen Standorten gegeben habe. Jedoch könne man die entsprechenden Investoren/Bauherren nicht warten lassen, bis die etwaige Einrichtung von Fernwärme mit den Stadtwerken geklärt sei. Auch sei es die Entscheidung des Bauherrn, welche ökologisch optimierte Energieform er nutzen wolle. Zudem bleibe zu prüfen, ob im B-Plan eine Festsetzung zur Nutzung einer bestimmten Energieform überhaupt zulässig sei. Der Bauausschuss werde entsprechend informiert. Er bittet außerdem darum, den B-Plan zu beschließen, damit die Bauvorhaben, welche auch seitens der Politik gewollt sind, beginnen können.

Herr Dr. Brock stimmt Herrn Senator Boden zunächst zu. Weiterhin führt er an, dass auf dem Kastorpplatz kein BHKW vorgeschrieben wurde, sondern man sich vielmehr mit dem Investor auf eine solches geeinigt habe. Herr Dr. Brock verweist außerdem auf andere Nutzungen optimierter Energieformen nach der ENEV (Erneuerbare-Energien-Verordnung), wie zum Beispiel Erdwärme.

Herr Pluschkell stellt fest, dass im vorliegenden Fall noch keine Investitionen in andere Optimierungen erfolgt seien, weswegen die Nutzung von Fernwärme seines Erachtens zu priorisieren sei. Er schlägt vor, die Vorlage mit der Auflage zu beschließen, dass die Stadtwerke der Bürgerschaft bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme bzgl. der Möglichkeit zur Einrichtung eines BHKW/Fernwärmenetzes liefert.

Herr Goldschmidt empfiehlt, dem Investor die Entscheidung zu überlassen, da sich der Investor am Standort Kastorpplatz auch freiwillig für die Nutzung von Fernwärme entschieden habe.

Herr Dr. Brock bittet um Klärung durch den Bereich Recht, ob eine Begrenzung der Nutzung auf ein BHKW im B-Plan zulässig sei.

Herr Senator Boden lässt sich von Herrn Pluschkell bestätigen, dass dieser eine Festsetzung der Fernwärmenutzung im B-Plan beschließen will und weist daraufhin, dass die Möglichkeit zur Nutzung von Fernwärme vielleicht erst in drei Jahren gegeben sei. Er empfiehlt, den B-Plan in der vorliegenden Form zu beschließen. Jeder Investor habe von sich aus ein Interesse an geringeren und optimierten Energiekosten.

Herr Pluschkell schlägt vor, man könne die Stadtwerke bis zur Bürgerschaftssitzung dazu befragen, ob am vorliegenden Standort Fernwärme hergestellt werden kann.

Herr Howe stimmt dem zu.

Herr Senator Boden ergänzt, dass dann eine entsprechende Präzisierung erfolgen müsse, z. B. dass die Fernwärmenutzung zeitlich innerhalb der Bauanträge gewährleistet wird.

Herr Prieur verweist auf eine Wettbewerbsverzerrung, wenn lediglich Fernwärme (BHKW) genutzt werden dürfe.

Herr Goldschmidt und Herr Lötsch merken an, dass Fragen an die Stadtwerke seines Erachtens keineswegs Bestandteil des B-Plan-Verfahrens bzw. der Vorlage sein können.

Herr Quirder bittet um eine Beratungspause.

 

Im Anschluss an die Beratungspause teilt Herr Qurider mit, dass er einen separaten Antrag stelle, wonach die Verwaltung beauftragt werde, der Bürgerschaft eine Stellungnahme der Stadtwerke entgegenzubringen, in welcher die Aussage getroffen wird, ob und wie es möglich ist, den vorliegenden Standort mit Energie und Fernwärme zu versorgen.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

3.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen, gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.