Auszug - Wahl der Mitglieder in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege für die Wahlperiode 01.06.2013 bis 31.05.2018  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 1 / 2013 - 2018
TOP: Ö 9.8.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 20.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00585 Wahl der Mitglieder in den Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege für die Wahlperiode 01.06.2013 bis 31.05.2018
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Panzer, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege gewählt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              48

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

 

Folgende ordentliche Mitglieder wurden in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege gewählt:

 

Anlage 1 zu VO/2013/00585 (TOP 9.8.1)

Wahl der ordentlichen Mitglieder in den

Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege  

 

 

 

SPD

*

Mitglieder

 

1

Anja Hagge

 

1

Peter Petereit,

 

1

Jörn Puhle

 

2

Reinhold Hiller

 

 

CDU

*

Mitglieder

 

1

Henning Stabe

 

1

Felix Untermann

 

1

Hauke Wegner

 

2

Soja Kanuschin

 

2

Jörg Sellerbeck jr.

 

 

BÜ 90

*

Mitglieder

 

2

Monika Schedel

 

1

Kristina Aberle

 

 

BfL

*

Mitglieder

 

2

Hans Georg Rieckmann

 

 

Die LINKE

*

Mitglieder

 

1

Ragnar Lüttke

 

 

FDP

*

Mitglieder

 

2

Jana Lange

 

 

Die PARTEI-PIRATEN

*

Mitglieder

 

2

Werner Horstmann

 

* 1) Bürgerschaftsmitglieder

* 2) zur Bürgerschaft wählbare Bürgerinnen und Bürger

 

 

 

(Die Anlage wurde an die Bürgerschaftsmitglieder umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.)