Auszug - Anfrage Herr Schubert - Bistro IKEA  

39. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013
TOP: Ö 4.3.1
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Auszug Nie 16

Auszug Nie 16.04.2013

 

TOP  8.1  Anfrage Herr Schubert - "Bistro IKEA"

 

Herr Schubert fragt nach, ob nach dem EU-Pilotverfahren 3969 / 12 / ENVI: "IKEA Bistro in Lübeck, Schleswig-Holstein", das Bistro neu in Planung sei.

 

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Herr Möller zitiert aus der Stellungnahme vom Bereich Stadtplanung:

 

Der Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck hat in enger Abstimmung mit der unteren und obersten Naturschutzbehörde die im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) - durchgeführte FFH-Vorprüfung,  unter Berücksichtigung der von der EU-Kommission mit Schreiben vom 20.09.2012 vorgebrachten Bedenken ergänzt und überarbeitet. 

 

Der mit Stand 02.05.2013 vorliegende Endbericht der FFH-Studie zum o.g. Bebauungsplan dokumentiert die Ergebnisse der von der Hansestadt Lübeck durchgeführten FFH-Verträglichkeitsprüfung, die mit den vorgenommenen Ergänzungen der FFH-Vorprüfung nunmehr den Anforderungen der Artikel 6 (3) und 12 der FFH-Richtlinie entspricht. Um die Auswirkungen des geplanten Anlegesteges auf das FFH-Gebiet mit seinen Schutzgegens-tänden und Erhaltungs­zielen qualifiziert beurteilen zu können, ist dabei ergänzend zum Be-bauungsplan eine Vorplanung für den Schiffanleger erarbeitet und begutachtet worden.

 

Im Ergebnis der FFH-Prüfung ist gemäß Art. 6 der FFH-Richtlinie festzustellen, dass das FFH-Gebiet als solches mit seinen Schutzgegenständen und Erhaltungszielen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 27.52.01 und seine Vorhabenbestandteile nicht beeinträchtigt wird.“  Die FFH-Prüfung bestätigt somit das Untersuchungsergebnis der FFH-Vorprüfung. Die beteiligten Bereiche der Lübecker Stadtverwaltung (Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sowie der Bereich Stadtplanung) gehen davon aus, dass die von der EU-Kommission vorgebrachten Bedenken durch die geforderten Ergänzungen der
FFH-(Vor-)Prüfung ausgeräumt werden können.

 

Den vorliegenden Endbericht zur FFH-Prüfung hat die zuständige Landesbehörde (MELUR) Anfang Mai 2013 fristgemäß an das Bundesumweltministerium zur Weitergabe an die zu-ständige EU-Kommission weitergeleitet. Vorangegangen waren zuletzt überwiegend erläuternde Ergänzungen der Studie auf Anregung des Bundesumweltministeriums, die insbesondere dem Umstand Rechnung tragen, dass die Örtlichkeit, die konkrete Planung sowie das durchgeführte Planungsverfahren für die Bundes- und EU-Behörden einer grundlegenderen Erläuterung bedürfen, als dies für die hiesigen Planungsbeteiligten in Kenntnis der Rahmenbedingungen erforderlich war.

 

Sobald eine Nachricht der EU-Kommission vorliegt, wird dem Umweltausschuss hierüber berichtet werden.

 

Von Seiten des Vorhabenträgers IKEA gilt unverändert die Zusage, einen Bauantrag für Steg und Bistro frühestens nach Vorliegen einer abschließenden positiven Nachricht der EU-Kommission einzureichen.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.