Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

5

5.1.1              Lkw`s auf dem Meesenplatz (TOP 5.2.2, 18.02.2013) (Herr Pluschkell)

Herr Pluschkell merkt an, dass dort immer wieder Lkw parken würden. Diese beschädigen zum einen den Parkplatz und zum anderen würden diese (+ Anhänger usw.) die für die Anlieger gedachten Parkplätze blockieren. Er fragt nach, wie sich diese Situation aus Sicht der Verwaltung darstelle.

 

              Abschließende Antwort:

Die Bauverwaltung hat die o.a. Anmerkungen und die außerdem schriftlich von Herrn Pluschkell aufgestellten Fragen eingehend mit den planenden, bauenden und verwaltenden Dienstellen des Bereichs 5.660 Stadtgrün und Verkehr geprüft. Hieraus resultiert folgende, gemeinsame Stellungnahme und fachlich abschließende Antwort:

 

„Der Meesenplatz wurde seinerzeit baulich so ausgerichtet, dass auch ein Befahren mit Lkw möglich ist. Ein Abstellen von Lkw sollte nach den vorangegangenen Beteiligungsrunden ausgeschlossen sein, der Aufbau eines Schützenfestes und dergleichen aber möglich sein und bleiben.

 

Schon direkt nach der baulichen Fertigstellung 2009 wurde die Beschilderung des Platzes kontrovers diskutiert. Da sowohl ein entsprechender baulicher Unterbau besteht als auch eventuelle Störungen durch Lkw-Parken als gering angesehen wurden, wurde zunächst auf die Beschilderung mit Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) verzichtet.

 

Sollte es politisch gewünscht bzw. von der Politik als erforderlich angesehen werden, kann nach entsprechender Durchführung eines Behörden-Beteiligungsverfahrens (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei) auch eine entsprechende Beschilderung mit VZ 253 (vgl. oben) angeordnet werden.

 

Damit das Verbot dann auch eingehalten wird, müsste allerdings auch überwacht werden. Dies liegt jedoch außerhalb der Zuständigkeit des Fachbereichs 5. Eine weitere Möglichkeit wäre es auch, an den Zufahrten eine reale/ faktische Höhenbegrenzung (Tordurchfahrt mit Klingelbalken) einzurichten. Dies würde dann den gewünschten Erfolg sicherstellen und den Überwachungsaufwand zugleich reduzieren.

 

Ein Freihalten des Meesenplatzes würde aber zu einer Verdrängung des Lkw-Parkens in die umliegenden Straßen und Wohngebiete führen. Hier wären die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sicher höher einzuschätzen.

 

Festzuhalten ist, dass bundesweit ein Bedarf an Abstellflächen für Lkw auch in der Nähe von Wohngebieten besteht. Eine Verlagerung dieses Problems durch immer weitergehende Verdrängungsmaßnahmen macht keinen Sinn, wenn man als Kommune nicht in der Lage ist, auch Flächen zum Abstellen von Lkw anzubieten. Ausgewiesene kostenfreie Abstellplätze für Lkw im Bereich Marli/ Brandenbaum sind dem Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr nicht bekannt.

 

Das Problem des Lkw-Parkens in der Hansestadt Lübeck wurde auch und zuletzt mit Bericht vom 11.03.2010 für die Bürgerschaft (Fachbereich 5, Bereich 5.610 Stadtplanung) umfänglich aufgearbeitet. Allerdings konnten auf Grund der bestehenden Gesetzeslage und der im folgenden zitierten Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keine Maßnahmen empfohlen werden (Zitat: „Abschließend teilt das BMVBW mit, dass vor dem Hintergrund des Votums des BLFA-StVO seitens der Bundesregierung einer Änderung der geltenden Bestimmungen zum Parken von Lkw in Wohngebieten, die der Zustimmung der Länder bedürfen würde. nicht in Angriff genommen wird.“).“

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Gebiet Wallstraße, Teilstück zwischen Salzspeicher und Wendekopf Höhe Dankwartsbrücke; Anfrage von Herrn Stetefeld, TOP 6.2.1, 06.06.2011; TOP 5.2.9, 04.02.2013) (Herr Pluschkell)

Herr Pluschkell merkt an, die Verwaltung habe damals mitgeteilt, dass das Erbbaurecht für das Grundstück Garagenhof (Wallstraße 5) Mitte des Jahres auslaufe. Im Anschluss daran sollte nach Aussage der Verwaltung der Uferwanderweg verlängert werden. Der Wanderweg sei bisher jedoch noch nicht verlängert worden, weswegen er nach fragt wie die dahingehende Planung aussehe.

 

Antwort:

Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass es bislang  noch keine Entscheidung gegeben habe, wie mit der Fläche Garagenhof weiter verfahren werden solle, weswegen auch der Uferwanderweg noch nicht bis zum Salzspeicher verlängert worden wäre. Weiterhin stelle sich der Sachverhalt so dar, dass die Salzspeicher vor der Verlängerung des Uferweges saniert werden sollen.

 

Ergänzende Anfrage:

Herr Pluschkell führt dazu aus, es gehe ihm weniger um das Grundstück Garagenhof, als vielmehr um eine Verlängerung der bisherigen Sackgassenlösung. Es müsse zumindest der Weg, beginnend bei der Dankwartsgrube, bis zur Musikhochschulbrücke weitergebaut werde.

 

Antwort:

Herr Senator Boden teilt dazu mit, dass er dahingehend noch mal nachfragen müsse, da dies mit dem Verkauf der Grundstücke und der Herstellung des Außenanlagen durch den Bauverein zu tun habe. Er werde dem Bauausschuss zur nächsten Sitzung über die zeitliche Taktung informieren.

 

Abschließende Antwort:

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat innerhalb der Planungsabteilung den Verfahrensstand eingehend geprüft und kommt zu folgender Antwort:

 

„Einem weiteren Bau stehen zur Zeit zwei Gründe im Wege.

 

Rechtliche Gründe: Bisher ist es noch nicht gelungen, den Grundstückskaufvertrag für zwei Teilstücke der geplanten Wegetrasse mit der Eintragung ins Grundbuch abzuschließen. Die in Anspruch genommene Grundstücksfläche fällt nach der Vermessung kleiner aus als die im Kaufvertrag festgestellte Fläche, der Verkäufer hat deshalb die Katastervermessung bis heute nicht anerkannt, eine Eintragung ins Grundbuch ist deshalb nicht möglich. Die Hansestadt Lübeck ist demzufolge zwar Besitzer der Fläche, aber noch nicht deren Eigentümer.

Es liegen dem Verkäufer Einigungsvorschläge vor, auf die er aber bisher nicht eingegangen ist. Bedingungen des Verkäufers sind wiederum für die Hansestadt Lübeck nicht akzeptabel. Sollte es in Kürze nicht zu einem Einlenken kommen, wird der Rechtsweg beschritten werden müssen.

 

Finanzielle Gründe: Die Baukosten in Höhe von rund 65.000 Euro brutto für den Wegebau und die Herrichtung des Ufers sind noch nicht im Haushalt zu ordnen gewesen. Im Rahmen des Fachbereichsbudgets war aufgrund höherer Prioritäten und höherer Dringlichkeiten eine Anmeldung dieser Baumaßnahme bisher nicht zu realisieren. Bisher konnten lediglich Reste der Werftanlage durch den Lübecker Bauverein zur Sicherung entfernt werden, Mitarbeiter des ehemaligen Bereiches Stadtgrün und Friedhöfe haben in Eigenleistung das kleine Wäldchen durchgearbeitet und eine Wegetrasse freigeschlagen.“

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Spielplatz Böckmannweg (TOP 5.2.1, 18.02.2013) (Herr Pluschkell)

Herr Pluschkell bittet um einen Bericht der Verwaltung über die Situation am Spielplatz Böckmannweg, insbesondere über die Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der aktuellen und künftigen Nutzung sowie der daraus abzuleitenden Erhaltung und Ausgestaltung dieses Spielplatzes.


Abschließende Antwort:

Im Spielplatzbericht, der von der Bürgerschaft im Juni 2011 beschlossen wurde, ist der Spielplatz Böckmannweg auf der Liste der Kinderspielplätze, die geräumt werden sollen. Aus Kapazitätsgründen konnte damit erst zum Jahresende 2012 begonnen werden. Zwischenzeitlich hatte es aus Sicherheitsgründen noch eine kleinere Reparatur gegeben.

 

Die statistischen Daten des Spielplatzberichtes stammen aus dem Jahr 2010, sie sind also ausreichend aktuell. Seitdem hat es nach der Einwohnerstatistik einen Zuzug von fünf Kindern zwischen 6 und 12 Jahren (jetzt insgesamt 86 Kinder) gegeben, diese Schwankungsbreite kann jedoch noch nicht die Einschätzung aus dem Bericht verändern.

 

Der Spielplatz Böckmannweg liegt in unmittelbarer Nähe zu den weiterhin betriebenen Spielplätzen Claudiusring und Kulenkampstraße, dabei beträgt die Entfernung zum Claudiusring gerade einmal zweihundert (= 200) Meter.

 

Die verbliebenen Spielplätze sind nicht voll ausgelastet und bieten ein größeres Potential für Attraktivitätssteigerungen, während der aufzulösende Spielplatz eher einen privaten (Vor-) Gartencharakter aufweist und daher eher für Kinder bis zu sechs Jahren interessant ist. Öffentliche Kinderspielplätze richten sich vorrangig an Kinder über sechs Jahren, für Kleinkinder sind nach der Landesbauordnung auf den privaten Grundstücken Spielflächen vorzuhalten.

 

Die Kriterien für die Vorschlagsliste, die dann in der Bürgerschaft beschlossen wurde, haben weiterhin Bestand und gelten stadtweit. Der beschlossene Abbau von Kinderspielplätzen hat weiterreichende Konsequenzen im Rahmen der Konsolidierung des städtischen Haushaltes, sodass Kürzungen von Personal- und Sachmitteln in der Unterhaltung bereits fixiert sind.

 

Die Verwaltung wird weiterhin den Bestand und den Bedarf der öffentlichen Kinderspielplätze laufend stadtweit prüfen und ggf. bei erkennbarem Bedarf auch eine Wiederanlage stillgelegter Spielplätze empfehlen.

 

In diesem speziellen Fall bleibt der Bereich Stadtgrün und Verkehr aber bei seiner Einschätzung und empfiehlt der Bürgerschaft, der Petition nicht zu folgen, damit der Spielplatz wie geplant geräumt werden kann.

 

Herr Dr. Klotz merkt dazu an, dass aus Sicht der Verwaltung der, gem. des bislang nicht behandelten Antrags von Herrn Pluschkell, erbetene Bericht zum Spielplatz Böckmannweg abgearbeitet ist.

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.