Auszug - 75. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Rönnauer Weg in Lübeck - Travemünde - Abschließender Beschluss - Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg - Satzungsbeschluss -  

37. Sitzung des Umwelt- und Kleingartenausschusses in der Wahlperiode 2008 - 2013
TOP: Ö 6.2
Gremium: Umwelt und Kleingartenausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 19.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/00243 75. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Rönnauer Weg in Lübeck - Travemünde
- Abschließender Beschluss -
Bebauungsplan 32.76.02 Rönnauer Weg
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Da für Frau Duske einige Fragen offen geblieben sind, beantragt sie die Vertagung der Vorlage

Da für Frau Duske einige Fragen offen geblieben sind, beantragt sie die Vertagung der Vorlage.

 

Der Ausschuss lehnt den Vertagungsantrag bei 5 - Jastimmen, 5 - Neinstimmen und

2 - Stimmenthaltungen ab.

Herr Lüttke beantragt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

 


Beschluss:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebau­ungs­plan 32.76.02 Rönnauer Weg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a.)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 2.530 Gesundheitsschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 21.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 3.370 Feuerwehr, vorgebracht mit Schreiben vom 19.11.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Untere Forstbehörde, vorgebracht mit Schreiben vom 10.12.2012; Landeskriminalamt Kampfmittelräumdienst, vorgebracht mit Schreiben vom 12.12.2012.

b.)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 3.390 Umwelt-, Natur-,  und Verbraucherschutz Vorsorge und Zukunftsplanung, vorgebracht mit Schreiben vom 13.12.2012; Entsorgungsbe­triebe Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Hansestadt Lübeck, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorgebracht mit Schreiben vom 21.12.2012; Arbeitsgemeinschaft eingetragener Naturschutzverbände AG 29, vorgebracht mit Schreiben vom 04.07.2012.

c.)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:             
Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691 Lübeck Port Authority, vorgebracht mit Schreiben vom 03.07.2012 und 10.12.2012; Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Technischer Umweltschutz, vorgebracht mit Schreiben vom 03.12.2012; Poli­zeidirektion Lübeck, vorgebracht mit Schreiben vom 07.12.2012; Naturschutzbund NABU Schleswig-Holstein, vorgebracht mit Schreiben vom 19.12.2012.

Die als Anlage beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellung­nahmen einschließ­lich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

3.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan in der vorlie­genden Fassung als Sat­zung beschlos­sen.

4.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

5.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüb­lich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

6.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innen­ministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und da­nach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu ma­chen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusam­menfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10 - Jastimmen, 1 - Neinstimmen und

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10 - Jastimmen, 1 - Neinstimmen und

1 - Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur Kenntnis.